Umfrage
zum Weiterführen der Wehrrechts-Homepage

www.deutsches-wehrrecht.de

 

 

 

Seit Juli 2006 haben sich die beruflichen Rahmenbedingungen des Herausgebers dieser Homepage wesentlich geändert. Eine Weiterführung der Website in der bisherigen Form ist daher nur durch Mithilfe anderer Personen möglich. Wer Interesse hat, an der Weiterführung der Homepage mitzuwirken, um damit auch deren Fortbestand zu sichern, melde sich bitte unter interesse@deutsches-wehrrecht.de. Eine Auflistung der aktuellen Mitarbeiter findet sich hier.

Das Ergebnis der Umfrage zu dem Thema lautet wie folgt:

 

"Soll die Homepage auch dann weitergeführt werden,
wenn der Inhalt nicht mehr aktuell gehalten werden kann?"
 

 

 

www.deutsches-wehrrecht.de