Umfrage
zum Einführen weiblicher Dienstgradbezeichnungen

Das Bundesgleichstellungsgesetz vom 30. November 2001 bestimmt in § 1 Abs. 2, dass bei der Abfassung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften die Gleichstellung von Frauen und Männern auch sprachlich zum Ausdruck gebracht werden soll, also eine geschlechtergerechte Formulierung zu verwenden ist (ein Merkblatt zu diesem Thema findet sich hier). Näheres zum Bundesgleichstellungsgesetz siehe hier (BMFSFJ - Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend) und hier (Abhandlung).
Der Deutsche Bundestag hatte die Bundesregierung in seiner 192. Plenarsitzung am 11. Oktober 2001 (Plenarprotokoll S. 18814 B) einstimmig aufgefordert, einen Gesetzentwurf auch für die Durchsetzung der Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundeswehr zu erarbeiten und dem Deutschen Bundestag vorzulegen (BT-Drucksache 14/7074).
Dem ist die Bundesregierung mit dem Gesetz zur Durchsetzung der Gleichstellung von Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr (SDGleiG) vom 27. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3822) nachgekommen. Nach § 1 Abs. 3 des Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetzes (= Artikel 1 des SDGleiG) können für Soldatinnen Dienstgradbezeichnungen in weiblicher Form festgesetzt werden. Wenn von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, würde ein weiblicher Unteroffizier den Dienstgrad "Unteroffizierin", ein weiblicher Oberleutnant den Dienstgrad "Oberleutnantin" und ein weiblicher Stabsarzt den Dienstgrad "Stabsärztin" führen. Weitere movierte ("movieren" = zu einer vorhandenen männlichen Personenbezeichnung die weibliche Form bilden) Dienstgradbezeichnungen finden sich hier.
Zur Diskussion über die korrekte Ansprache der Soldatinnen sowie die Einführung weiblicher Dienstgradbezeichnungen siehe auch die Beiträge in der Google-Group "de.etc.sprache.deutsch" (insb. hier).
Siehe zum Thema auch den Aufsatz von Klaus Eichen, "Das Gesetz zur Durchsetzung der Gleichstellung von Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr" (UBWV 2005, S. 6ff), hier abrufbar, sowie die Abhandlung von Dr. rer. pol. Maja Apelt, "Männliches Militär und die Subjektkonstruktion weiblicher Soldaten", hier abrufbar.
Meinungen der Homepagebesucher zum Thema sind hier nachzulesen.
Auf die Meinungen der Homepagebesucher wird z.B. verwiesen in der Kommentierung von Schwegmann/Summer, Kommentar zum Bundesbesoldungsgesetz, dort unter Vbm Nr. 1 zu BBesO A/B, Rdnr. 3b. Zu der Frage der Einführung weiblicher Amts- und Dienstgradbezeichnungen heißt es dort auf Seite 8: "Ein Anliegen (Anm.: gemeint ist damit die Notwendigkeit, weibliche Dienstgradbezeichnungen einzuführen), das nach einer neueren Internetumfrage durchaus zwiespältige Reaktionen bei Soldatinnen und Soldaten hervorgerufen hat." In der Fußnote 31 ist dazu folgender Hinweis aufgenommen: "Nachzulesen unter der Internetadresse "http://www.deutsches-wehrrecht.de/WR-Umfrage-Meinungen.html". Auf Seite 10 (Fußnote 39) heißt es weiter: "Hierzu verweist Eichen a.a.O. darauf, dass Soldatinnen wohl mehrheitlich keine weiblichen Dienstgradbezeichnungen wünschen. Das scheint sich nach Kenntnis des Verfassers dieser Kommentierung aus aktuellen Internetumfragen (http://www.deutsches-wehrrecht.de/WR-Umfrage) zu bestätigen. Danach sind über 72 % der befragten Personen gegen die Einführung von weiblichen Dienstgradbezeichnungen und nur rd. 27 % dafür. Ob dieses Stimmungsbild eine ausreichende Rechtfertigung dafür bildet, von dem Gleichstellungsgebot des SDGleiG ohne sachlichen Grund auch weiterhin Abstand zu nehmen, erscheint fraglich."
Das Thema ("Gleichberechtigung in der Sprache") wird neuerdings auch in Internet-Foren diskutiert, siehe z.B. hier (eher wohlwollend) sowie hier und hier (eher ablehnend).
Zu den praktischen Problemen bei der Anwendung männlicher Dienstgradbezeichnungen auf Soldatinnen siehe auch folgenden Auszug (Seite 29, Nummer 7.2) aus dem letzten Jahresbericht (2005) des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages, hier abrufbar:
"Aus meiner Sicht schreitet die Integration der Frauen weiter voran und verläuft weitgehend störungsfrei. Das schließt nicht aus, dass das Verhalten einiger Vorgesetzter immer noch von innerer Ablehnung und nicht selten auch von verbalen oder tätlichen Verfehlungen gegenüber ihnen unterstellten Soldatinnen geprägt ist.
Beispiel:
Ein Offizier sprach in seiner Stellungnahme zu der Eingabe einer Petentin fast ausschließlich in der männlichen Form. Seine Ausführungen gipfelten in der Formulierung: 'Abschließend betrachtet, halte ich die Behauptung des Feldwebels (w) …, er sei in der Kompanie ,gemobbt’ geworden, weil er eine Frau sei, für haltlos.' Hinter einer solchen Wortwahl vermag ich keine Bereitschaft zur Akzeptanz, geschweige denn zur Integration von Soldatinnen zu erkennen. Dies zeigt auch die Antwort des Divisionskommandeurs auf meine Bitte, den Offizier hinsichtlich seines Sprachgebrauches zu sensibilisieren. 'Hptm (Hauptmann) A. hat in seiner Stellungnahme den militärischen Terminus beim Gebrauch von Dienstgradbezeichnungen korrekt angewandt, indem er vom Feldwebel (w) spricht. Die Verwendung des männlichen Personalpronomens bezieht sich lediglich auf den militärischen Dienstgrad. Eine Diskriminierung der weiblichen Person kann ich diesbezüglich nicht feststellen.'"
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