Aktuelle Gesetzesvorhaben
sowie Änderungen von Rechtsverordnungen
mit wehrrechtlichem Bezug

17. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages
Abgeschlossene Vorhaben sind in grauer Schrift dargestellt

(Auswahl)

www.deutsches-wehrrecht.de

 

Übersicht:

 

 

Allgemeine Informationen

 

 

 

Die einzelnen Vorhaben

 

 

Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren

Durch den unter Federführung des BMJ erstellten Gesetzentwurf soll erstmals die Möglichkeit geschaffen werden, in Fällen überlanger Gerichtsverfahren und strafrechtlicher Ermittlungsverfahren eine so genannte "Verzögerungsrüge" zu erheben und gegebenenfalls Entschädigung (100 Euro pro Monat Verzögerung) zu verlangen. Dies soll auch für das gerichtliche Disziplinargerichtsverfahren (WDO) sowie das gerichtliche Antragsverfahren, die Rechtsbeschwerde und die Nichtzulassungsbeschwerde (WBO) gelten.

Mit der Neuregelung soll der Anspruch auf gerichtlichen Rechtsschutz in angemessener Zeit gesichert werden, der sowohl vom Grundgesetz als auch von der europäischen Menschenrechtskonvention garantiert wird. Bevor die Entschädigung geltend gemacht werden kann, soll der Betroffene die Verzögerung zunächst gegenüber dem Gericht rügen. Diese "Vorwarnung" biete den zuständigen Richtern Gelegenheit, bei berechtigter Kritik Abhilfe zu schaffen und schnell Maßnahmen zur Verfahrensförderung zu treffen (bspw. einen Termin für die mündliche Verhandlung anzusetzen oder ein noch ausstehendes Gutachten einzuholen). Geschieht dies nicht, soll Betroffene im zweiten Schritt nach drei Monaten Entschädigungsklage gegen den Staat erheben können, auch wenn das verzögerte Ausgangsverfahren noch andauert. Zuständig für solche Entschädigungsklagen sollen einheitlich die Oberlandesgerichte sein.

Der Ersatz soll die durch die Verzögerung entstandenen materiellen Schäden umfassen. Auch für immaterielle Nachteile soll Ersatz geleistet werden, soweit nicht - je nach Einzelfall - eine Wiedergutmachung auf andere Weise ausreichend ist.

(Quelle: Pressemitteilung des BMJ vom 8. April 2010)

Näheres zu dem Referentenentwurf vom 15. März 2010 siehe hier (Homepage BMJ)

 

 

Aus der Koalitionsvereinbarung:

(Die Links verweisen auf aktuelle Printmeldungen und Unterseiten dieser Homepage zum Thema)

 


 

Weitere Meldungen aus den Printmedien über (mögliche) Gesetzesvorhaben

 

Siehe dazu den Beitrag von Jürgen Mangerich, hier nachzulesen.

 


 

Wer sich über den Gang eines Gesetzgebungsverfahrens, über die Befugnisse der Bundesregierung sowie "Zustimmungs-" und "Einspruchsgesetze" informieren möchte, dem seien die im Internet verfügbaren Skripten von Prof. Dr. Markus Heintzen, Freie Universität Berlin, Fachbereich Rechtswissenschaft, empfohlen. Sie können hier (Gang Gesetzgebungsverfahren), hier (Zustimmungs- und Einspruchsgesetze) sowie eine Übersicht der angebotenen Skripten hier eingesehen werden.
 

Quellen und Links für Gesetze, Verordnungen und Gesetzesmaterialien auf den verlinkten Seiten:
www.parlamentsspiegel.de, dip.bundestag.de, www.bundesgesetzblatt.de und Gesta.online (Stand der Gesetzgebung des Bundes)
Der Parlamentsspiegel ist ein gemeinsames Projekt der sechzehn deutschen Landesparlamente. Er weist über die Referenzdaten (Quellen) die Dokumente aller besonders wichtigen Initiativen (Gesetzentwürfe, Anträge, Anfragen u.a.) und ihre parlamentarische Behandlung nach. Die Nachweisdatenbank reicht bis 1986 zurück.

 

 

www.deutsches-wehrrecht.de

Letzte Änderung der Seite: 11.07.2010