Aktuelle
Gesetzesvorhaben
sowie Änderungen von Rechtsverordnungen
mit wehrrechtlichem Bezug
17.
Legislaturperiode des Deutschen Bundestages
Abgeschlossene Vorhaben sind in grauer Schrift dargestellt
(Auswahl)
Übersicht:
Allgemeine Informationen
Sitzungskalender des Deutschen Bundestages und des Bundesrates
(ebenfalls abrufbar: frühere Zeitpläne für die Jahre 2001, 2002, 2003, 2004, 2005 und 2006)![]()
Neueingänge beim Bundesrat (auch von der Bundesregierung beschlossene Gesetzentwürfe)
Hinweis: Über die Suchfunktion kann auch nach Eingängen mit Bezug zur Bundeswehr gesucht werden (Stichwort: "Bundeswehr")Gesetzesvorhaben in der Federführung des Bundesministeriums des Innern (BMI)
Das BMI stellt auf seiner Homepage die unter Federführung des BMI erstellten Gesetzes- und Verordnungsentwürfe zum kostenlosen Download zur VerfügungInformationen zu aktuellen Gesetzgebungsvorhaben
(zusammengestellt vom Nachrichtendienst "beck-aktuell" des Verlages Verlag C. H. Beck oHG, München)Liste der Beratungsvorgänge im Deutschen Bundestag - auch aus dem Ressortbereich "Verteidigung"
(aufrufbar über die Homepage des Deutschen Bundestages)Übersicht über die "Gesetzgebung auf dem Gebiet des Wehrrechts"
(abrufbar über die Internetseiten der Deutschen Gesellschaft für Wehrrecht und Humanitäres Völkerrecht e.V., siehe hier)siehe auch die Rubrik "Gesetzesmaterialien"
Gesetzesvorhaben der 15. Legislaturperiode: siehe hier.
Gesetzesvorhaben der 16. Legislaturperiode: siehe hier.
Fristen im Gesetzgebungsverfahren - Eine Übersicht (herausgegeben von den Wissenschaftlichen Diensten des Deutschen Bundestages)
Handbuch der Rechtsförmlichkeit (unentbehrliches Hilfsmittel zum Anfertigen von Rechtsvorschriften - auch als Online-Version im Angebot des Bundesministeriums der Justiz) - 2. Auflage 1999.
(Hinweis: Die 3. Auflage 2008 ist im Buchhandel zum Preis von 34,80 Euro erhältlich, siehe hier)
Die einzelnen Vorhaben
Verbesserung der Versorgungsleistung der bei einem Auslandseinsatz verletzten Soldatinnen und Soldaten
Die Bundesregierung hat am 31. August 2011 den Entwurf eines Einsatzversorgungs-Verbesserungsgesetzes beschlossen.
Mit diesem Gesetzesvorhaben soll die Versorgung der Einsatzgeschädigten und der Hinterbliebenen verbessert werden. Der in Federführung des Verteidigungsministeriums erarbeitete und mit den anderen Ressorts abgestimmte Gesetzentwurf dient der Umsetzung des am 7. Oktober 2010 vom Deutschen Bundestag angenommenen Antrages der Fraktionen von CDU/CSU und FDP, wonach – unbeschadet des bisher Erreichten – den im Einsatz versehrten Soldatinnen, Soldaten und Zivilbediensteten des Bundes sowie deren Hinterbliebenen die bestmögliche soziale Absicherung gewährt werden soll.
Zum Gesetzentwurf erklärt Verteidigungsminister de Maizière: „Ich begrüße die Gesetzesinitiative des Parlamentes ausdrücklich. Die entscheidende Verbesserung sehe ich darin, dass die Versorgung der Hinterbliebenen von Nicht-Berufssoldaten an die von Berufssoldaten angeglichen wird. Auch die Anhebung der einmaligen Entschädigung bei schweren Verwundungen im Einsatz von 80.000 Euro auf 150.000 Euro stellt eine deutliche Verbesserung dar.“Weitere Schwerpunkte des Gesetzes sind die Vorverlegung des Stichtages der Anwendbarkeit des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes vom 1. Dezember 2002 auf den 1. Juli 1992 und die erhöhte Berücksichtigung der Einsatzzeiten bei der Berechnung der Versorgung oder der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Ferner wird eine Lücke beim Schadensausgleich für ausgefallene Lebensversicherungen der Soldatinnen, Soldaten und Zivilbediensteten infolge der Anwendung der sogennanten „Kriegsklausel“ in den Versicherungsbedingungen geschlossen. Künftig wird die Auszahlung des Schadensausgleichs auch an eine juristische Person ermöglicht, zum Beispiel an eine Bank im Fall einer Finanzierung von Wohneigentum.
(Quelle: BMVg - Homepage vom 31. August 2011 [Startseite > Einsätze > Verbesserte Einsatzversorgung: Regierung beschließt Gesetzentwurf]- dort ist auch der Gesetzentwurf abrufbar)
Nach einem Bericht der "Welt" soll die Erhöhung der Entschädigungssumme von 80.000 auf 150.000 Euro erfolgen, wenn die Erwerbsfähigkeit durch eine Verwundung oder einen Einsatzunfall um mindestens 50 Prozent gemindert ist. Auch soll die einmalige Ausgleichszahlung für verletzte Soldaten auf Zeit von 15 000 auf 30 000 Euro erhöht werden. Das Gesetz soll zudem auf Soldatinnen und Soldaten ausgedehnt werden, die schon vor Beginn des Afghanistan-Einsatzes 2002 im Ausland geschädigt wurden. Neuer Stichtag sei der 1. Juli 1992, so dass die neuen Regelungen auch den ersten Bundeswehr-Auslandseinsatz in Kambodscha umfassen. Ferner enthalte der Entwurf Verbesserungen für Angehörige und in bestimmten Fragen des Rentenrechts. Die Bundesregierung soll sich mit dem Gesetzentwurf am 31. August 2011 befassen. (Quelle: Spiegel-Online vom 27. August 2011 und Welt Online vom 27. August 2011).
Durch den unter Federführung des BMJ erstellten Gesetzentwurf soll erstmals die Möglichkeit geschaffen werden, in Fällen überlanger Gerichtsverfahren und strafrechtlicher Ermittlungsverfahren eine so genannte "Verzögerungsrüge" zu erheben und gegebenenfalls Entschädigung (100 Euro pro Monat Verzögerung) zu verlangen. Dies soll auch für das gerichtliche Disziplinargerichtsverfahren (WDO) sowie das gerichtliche Antragsverfahren, die Rechtsbeschwerde und die Nichtzulassungsbeschwerde (WBO) gelten.
Mit der Neuregelung soll der Anspruch auf gerichtlichen Rechtsschutz in angemessener Zeit gesichert werden, der sowohl vom Grundgesetz als auch von der europäischen Menschenrechtskonvention garantiert wird. Bevor die Entschädigung geltend gemacht werden kann, soll der Betroffene die Verzögerung zunächst gegenüber dem Gericht rügen. Diese "Vorwarnung" biete den zuständigen Richtern Gelegenheit, bei berechtigter Kritik Abhilfe zu schaffen und schnell Maßnahmen zur Verfahrensförderung zu treffen (bspw. einen Termin für die mündliche Verhandlung anzusetzen oder ein noch ausstehendes Gutachten einzuholen). Geschieht dies nicht, soll Betroffene im zweiten Schritt nach drei Monaten Entschädigungsklage gegen den Staat erheben können, auch wenn das verzögerte Ausgangsverfahren noch andauert. Zuständig für solche Entschädigungsklagen sollen einheitlich die Oberlandesgerichte sein.
Der Ersatz soll die durch die Verzögerung entstandenen materiellen Schäden umfassen. Auch für immaterielle Nachteile soll Ersatz geleistet werden, soweit nicht - je nach Einzelfall - eine Wiedergutmachung auf andere Weise ausreichend ist.
(Quelle: Pressemitteilung des BMJ vom 8. April 2010)
Näheres zu dem Referentenentwurf vom 15. März 2010 siehe hier (Homepage BMJ)
Aus der Koalitionsvereinbarung:
Reduzierung der Wehrdienstzeit (Grundwehrdienst) bis zum 1. Januar 2011 auf sechs Monate (weitere Informationen hier).
= Gesetz zur Änderung wehrrechtlicher Vorschriften 2010 - siehe Gesetzesentwurf hier. Der Bundesrat hat das Wehrrechtsänderungsgesetz am 9. Juli 2010 gebilligt. Hiermit geht eine entsprechende Verkürzung des Zivildienstes einher. Die Bestimmung gilt erstmals für Wehr- und Zivildienstleistende, die ihren Dienst ab dem 1. Juli 2010 antreten (Siehe dazu hier).Der Bundesminister der Verteidigung setzt eine Kommission ein, die bis Ende 2010 einen Vorschlag für Eckpunkte einer neuen Organisationsstruktur der Bundeswehr, inklusive der Straffung der Führungs- und Verwaltungsstrukturen, zu erarbeiten hat (weitere Meldung hier).
Zudem verständigen sich die Koalitionspartner vor dem Hintergrund des demografischen Wandels darauf, mit Blick auf die personelle Einsatzfähigkeit ein Maßnahmenpaket zur Steigerung der Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr bis Ende 2010 vorzulegen. Es wird sich hierbei u. a. um die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Dienst, die Schaffung von Kinderbetreuungsmöglichkeiten, die Reduzierung der Versetzungshäufigkeit und die zügige Fortführung der Modernisierung „Kasernen-West“ handeln.
Darüber hinaus gehende Änderungen, wie die Schaffung eines neuen Laufbahnrechts, werden realisiert.
Wir schaffen eine zentrale Zuständigkeit der Justiz für die Verfolgung von Straftaten von Soldaten, die diesen in Ausübung ihres Dienstes im Ausland vorgeworfen werden.
(Die Links verweisen auf aktuelle Printmeldungen und Unterseiten dieser Homepage zum Thema)
Weitere Meldungen aus den Printmedien über (mögliche) Gesetzesvorhaben
- Verbesserung der Versorgungsleistung der bei einem Auslandseinsatz verletzten Soldatinnen und Soldaten
Nach einem Bericht der "Welt" sollen die Versorgungsleistungen für Soldatinnen und Soldaten, die bei einem Auslandseinsatz körperlich oder seelisch verletzt wurden, verbessert werden. Geplant sei unter anderem eine deutliche Erhöhung der Entschädigungssumme von 80.000 auf 150.000 Euro, wenn die Erwerbsfähigkeit durch eine Verwundung oder einen Einsatzunfall um mindestens 50 Prozent gemindert ist. Auch soll die einmalige Ausgleichszahlung für verletzte Soldaten auf Zeit von 15 000 auf 30 000 Euro erhöht werden. Das Gesetz soll zudem auf Soldatinnen und Soldaten ausgedehnt werden, die schon vor Beginn des Afghanistan-Einsatzes 2002 im Ausland geschädigt wurden. Neuer Stichtag sei der 1. Juli 1992, so dass die neuen Regelungen auch den ersten Bundeswehr-Auslandseinsatz in Kambodscha umfassen. Ferner enthalte der Entwurf Verbesserungen für Angehörige und in bestimmten Fragen des Rentenrechts. Die Bundesregierung soll sich mit dem Gesetzentwurf am 31. August 2011 befassen. (Quelle: Spiegel-Online vom 27. August 2011 und Welt Online vom 27. August 2011).
Überlegungen zur Einführung einer "Bundesbesoldungsordnung S" für Soldatinnen und Soldaten:
Siehe dazu den Beitrag von Jürgen Mangerich, hier nachzulesen.
Wer sich über den Gang eines Gesetzgebungsverfahrens, über die Befugnisse der Bundesregierung sowie "Zustimmungs-" und "Einspruchsgesetze" informieren möchte, dem seien die im Internet verfügbaren Skripten von Prof. Dr. Markus Heintzen, Freie Universität Berlin, Fachbereich Rechtswissenschaft, empfohlen. Sie können hier (Gang Gesetzgebungsverfahren), hier (Zustimmungs- und Einspruchsgesetze) sowie eine Übersicht der angebotenen Skripten hier eingesehen werden.
Quellen und Links für Gesetze, Verordnungen und Gesetzesmaterialien auf den verlinkten Seiten:
www.parlamentsspiegel.de, dip.bundestag.de, www.bundesgesetzblatt.de und Gesta.online (Stand der Gesetzgebung des Bundes)
Der Parlamentsspiegel ist ein gemeinsames Projekt der sechzehn deutschen Landesparlamente. Er weist über die Referenzdaten (Quellen) die Dokumente aller besonders wichtigen Initiativen (Gesetzentwürfe, Anträge, Anfragen u.a.) und ihre parlamentarische Behandlung nach. Die Nachweisdatenbank reicht bis 1986 zurück.
Letzte Änderung der Seite:
01.09.2011