Gesetze, Rechtsverordnungen und Erlasse

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Wichtige Hinweise

 

Haftungsausschluss / Urheberrecht

Die  Gesetzes-, Verordnungs- und Erlasstexte werden zur ausschließlich privaten Nutzung zur Verfügung gestellt. Der webmaster ist bemüht, die Texte aktuell zu halten. Für die Richtigkeit der hier zum Download angebotenen Texte kann aber keine Gewähr übernommen werden; maßgeblich ist allein der im Bundesgesetzblatt verkündete Gesetzes- bzw. Verordnungstext (www.bundesanzeiger.de) bzw. im Ministerialblatt des BMVg abgedruckte Erlasstext. Haftungsansprüche gegen den webmaster aus der Nutzung der nachfolgenden Texte sind daher ausgeschlossen. Sollten nachträglich Schreibfehler (auch geringfügiger Art) festgestellt werden, werden die Texte umgehend korrigiert. Die erfolgte Korrektur wird auf dieser Seite für jeweils etwa eine Woche mit dem Hinweis (Datum des Updates)  kenntlich gemacht. Dies gilt auch, wenn sich Änderungen im Wortlaut der Texte ergeben haben. 

Es ist aus nachvollziehbaren Gründen (Urheberrecht; Beibehaltung der Aktualität bei Änderungen der Gesetzes- und Verordnungstexte) nicht gestattet, die hier angebotenen Gesetzes- und Verordnungstexte auf anderen Homepages zum direkten Download zur Verfügung zu stellen. Wer diese Gesetze und Verordnungen seinem Leserkreis anbieten möchte, darf einen Link auf die Seite "http://www.deutsches-wehrrecht.de" setzen. Das Setzen des Links bitte ich mir mitzuteilen (siehe auch hier).

 

Hinweis auf die eingeschränkte Nutzungsmöglichkeit der Texte

In letzter Zeit wurden vermehrt Dateien aus dem nachfolgenden Angebotsbereich direkt oder nach Entfernen der auf diese Homepage hinweisenden Angaben auf fremden Internetseiten zum direkten Download angeboten (und zwar ohne Quellenangabe!), obwohl zuvor keine Einwilligung des Herausgebers dieser Homepage eingeholt wurde und der Herausgeber einer solchen Verwendung auch deutlich widersprochen hat.

Der Herausgeber ist zwar bemüht, die auf dieser Homepage eingestellten Dateien möglichst aktuell zu halten (auch wenn dafür keine Gewähr übernommen werden kann). Er kann und will aber weder die Zeit noch die Mühe aufwenden, seine Dateien auch auf fremden Homepages auf Aktualität zu überprüfen. Sollte das nutzungswidrige Verwenden der hier angebotenen Dateien fortgesetzt werden, wird der Herausgeber den Umfang seines Web-Angebots überdenken und gegebenenfalls einschränken. Als erste Maßnahme hat der Autor die betroffenen Daten so verändert, dass sie (einstweilen) nur noch ausgedruckt werden können; das Entnehmen einzelner Seiten und das Kopieren von Textteilen ist daher nicht mehr möglich.

Weiterhin erlaubt (und auch erwünscht) sind natürlich Links auf diese Homepage.

Technischer Hinweis: Gelegentlich wird von Problemen im Zusammenhang mit den pdf-Dateien berichtet; es würde bei einem unmittelbaren Aufruf über den Internet-Browser nur ein Teil der Seiten angezeigt oder es sei nur jede zweite Seite mit Text beschriftet. Diese Probleme tauchten früher häufiger mit den Netscape-Browsern auf. Bitte speichern Sie in diesem Fall die pdf-Datei zunächst komplett auf die Festplatte Ihres Rechners und starten die Datei erst anschließend mit dem Acrobat-Programm.

Bei den TR-Dateien handelt es sich um Texte im Format "tr3" für den Tomeraider, einem Anzeigeprogramm für Kleinstcomputer (Palm, PocketPC etc.) und das Windows-Betriebssystem.

 


Quelle für Gesetze

http://www.parlamentsspiegel.de und http://www.bundesgesetzblatt.de

Der Parlamentsspiegel ist ein gemeinsames Projekt der sechzehn deutschen Landesparlamente. Er weist über die Referenzdaten (Quellen) die Dokumente aller besonders wichtigen Initiativen (Gesetzentwürfe, Anträge, Anfragen u.a.) und ihre parlamentarische Behandlung nach. Die Nachweisdatenbank reicht bis 1986 zurück. Die Seite www.bundesgesetzblatt.de wird vom Bundesanzeiger-Verlag angeboten und enthält unter anderem die Bundesgesetzblätter Teil I seit 1998 in einer Nur-Lese-Version.

Unter www.gesetze-im-internet.de stehen ab sofort alle Gesetze und Rechtsverordnungen des Bundes kosten- und barrierefrei zum Download bereit. Das gemeinsame Projekt des Bundesjustizministeriums und der juris GmbH bot bisher nur eine Auswahl von etwa 750 Gesetzen und Verordnungen im Internet an. Ab sofort sind auf den Webseiten rund 5.000 Gesetze und Rechtsverordnungen des Bundes - auch zum Wehrrecht - in der aktuell geltenden Fassung verfügbar. Die Dateien sind durch Mausklick auf das Symbol jurisPDF  als pdf-Datei oder jurisHTML als HTML-Datei direkt abrufbar.

Bitte beachten Sie den Hinweis von JURIS: "Die im Internet abrufbaren Gesetzestexte sind nicht die amtliche Fassung. Diese finden Sie nur im Bundesgesetzblatt. Bei allen Gesetzen wird auf den aktuellen Stand der letzten Änderung hingewiesen. Da insbesondere bei umfangreichen Änderungsvorschriften für die Konsolidierungsarbeiten einige Zeit benötigt wird, ist der Stand nicht immer tagesaktuell. Das Bundesministerium der Justiz wird aber bemüht sein, den Stand aller Gesetze so tagesaktuell wie möglich zu  halten. Die Daten können für den privaten Gebrauch ausgedruckt und heruntergeladen werden."

 

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Letzte Änderung der Seite: 16.12.2011