Dossier
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Einsatz der Bundeswehr im Innern zur Sicherung der Fußball-Weltmeisterschaft 2006?
Zusammenstellung von Meldungen zum "Einsatz" der Bundeswehr bei der Sicherung der Fußball-Weltmeisterschaft 2006:
Die Bundeswehr wird 2.000 Soldatinnen und Soldaten (vorrangig aus dem Sanitätsdienst), im Bedarfsfall sogar bis zu 7.000 Soldatinnen und Soldaten bei der Fußball-Weltmeisterschaft einsetzen. Dabei geht es allerdings nicht um die Sicherung von Fußballstadien und Veranstaltungsorten. Die Bundeswehr wird keine Polizeiaufgaben übernehmen. Das bekräftigte Bundesverteidigungsminister Dr. Franz Josef Jung (CDU) (siehe dazu hier). Gefragt ist die Bundeswehr statt dessen in einem weiten Spektrum von Hilfs- und Beratungsleistungen. So sei der Betrieb eines Rettungszentrums am Spielort Kaiserslautern geplant. Außerdem kämen zwei Großrettungshubschrauber zum Einsatz. Die beiden Maschinen seien in Bückeburg und Laupheim stationiert und könnten Verletzte im gesamten Bundesgebiet aufnehmen und sofort behandeln. Der Flughafen Stuttgart werde mit einem mobilen Tower unterstützt. Durch die Bereitstellung von Awacs-Aufklärungsflugzeugen sollen Erfassungslücken in unteren Höhenbereichen geschlossen werden. Ein Verzicht auf die Maschinen "würde eine Sicherheitslücke im nationalen Sicherheitskonzept" bedeuten. Auf Anforderung der Bundesländer sollen auch ABC-Abwehreinheiten bereitgestellt werden, die Beratung, Aufklärung und Dekontamination übernehmen sollen. An einem ABC-Gesamtkonzept, "das die individuell unterschiedlichen Forderungen der Spielorte berücksichtigt", werde aber noch gearbeitet. Außerdem sollen 5.900 Polizisten während der WM in Kasernen untergebracht werden.
Siehe dazu den Bericht der Zeitung "Welt" vom 9. Februar 2006
Siehe auch "Spiegel-Online" vom 9. Februar 2006 sowie die offizielle Mitteilung der Bundeswehr.
Siehe auch Spiegel-Online vom 25. März 2006
Siehe auch Tagesschau vom 25. März 2006
Siehe ferner das Dossier zum Thema bei tagesschau.de.
Zu
den Berichten in der
"Frankfurter Rundschau", das Bundesinnenministerium lasse prüfen, ob
Soldatinnen und
Soldaten an die Bundespolizei abgeordnet und anschließend beim
Objektschutz eingesetzt werden können, siehe u.a. auch
STERN,
AP,
Spiegel-Online,
WELT
und ntv, alle vom
10. Februar 2006; zur Haltung des Deutschen
BundeswehrVerbandes siehe
hier und
hier.
Siehe auch "Urlaubssperre für
Soldaten während der Fußball-WM" (Berliner
Morgenpost vom 10. Februar 2006).
Der Berliner Verfassungsrechtler Ulrich Battis hält die Abordnung von
Bundeswehrsoldatinnen und -soldaten für Polizeiaufgaben während der Fußball-Weltmeisterschaft
für verfassungswidrig. Sie könnten zur Polizei abgeordnet
werden, wenn eine "konkrete Gefahr" vorliege, sagte Battis - nicht aber im
Falle einer bloß abstrakten Gefahr wie bei der Fußball-WM (AFP
vom 10. Februar 2006).
Nach Angaben des Inspekteurs des Heeres, Generalleutnant Hans-Otto Budde, muss damit gerechnet werden, dass für mehrere tausend Soldaten während der Zeit der Fußball-Weltmeisterschaft eine Urlaubssperre verhäng wird (Quelle: dpa vom 4. April 2006).
Siehe zum Thema
ferner das Interview mit Innensenator Udo Nagel (Hamburg) in "WELT"
("Die Bundeswehr auch im Inneren einsetzen") und den Bericht im "Handelsbatt"
("Erstmals SPD-Zustimmung für Bundeswehr-Einsatz"), beide vom 11. Februar
2006.
Bundeswehrsoldaten sollten nach Angaben
von Bundeskanzlerin Dr. Merkel gegenüber dem ZDF am 16. Februar 2006
nicht bei der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 eingesetzt werden. Die Union
hatte damit offenbar ihren Plan aufgegeben, durch eine Grundgesetzänderung den Einsatz
der Bundeswehr im Innern noch vor der Fußball-Weltmeisterschaft zu
ermöglichen. Es werde aber geprüft, was dennoch möglich sei. Hierzu zähle
evtl. die Abordnung einzelner Soldaten zur Unterstützung der Polizei, was auch
nach der jetzigen rechtlichen Grundlage möglich sei - so Dr. Merkel. Näheres
dazu siehe unter
RP Online vom 16. Februar 2006.
Nach neueren Meldungen von
Reuters vom 1. März 2006 hat sich Dr. Merkel bei einer
Aschermittwochs-Kundgebung in Demmin in Mecklenburg-Vorpommern nun aber doch
dafür ausgesprochen, dass bei der Fußball-WM in Notfällen "vernünftige Wege"
auch für einen Einsatz der Bundeswehr gefunden werden müssten. Sie habe
allerdings auch erklärt, dass "niemand Soldaten als Polizisten einsetzen wolle."
(Video dazu siehe
hier - Quelle: Yahoo/Reuters)
Anmerkung: Die verfassungsrechtlich festgelegte strenge Trennung zwischen den Aufgaben der Polizei und den Verteidigungs- und eng begrenzten Unterstützungsaufgaben der Streitkräfte im Inland dient dem Ziel, eine Verwendung der Streitkräfte als innenpolitisches Machtinstrument zu verhindern. Die Aufgaben zur Erhaltung der Sicherheit im Innern (Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, insbesondere Verbrechensbekämpfung als ausschließliche Aufgabe von Polizei- und Strafverfolgungsbehörden) sind den Polizeikräften - vorrangig denen der Länder - vorbehalten. Diese strikte Trennung würde aufgegeben. Zur aktuellen Verfassungsrechtslage beim Einsatz der Streitkräfte im Innern siehe hier und hier.
Ein Berufsoldat oder ein Soldat auf Zeit, der zum Beamten ernannt wird, ist gem. § 125 Abs. 1 Satz 2 BRRG kraft Gesetzes entlassen.
Zwar erlaubt § 27 des Bundesbeamtengesetzes (BBG) unter bestimmten Voraussetzungen die Abordnung einer Beamtin oder eines Beamten zu einem anderen Dienstherrn auch ohne deren Zustimmung:
§ 27 BBG
(1) Der Beamte kann, wenn ein dienstliches Bedürfnis besteht, vorübergehend ganz oder teilweise zu einer seinem Amt entsprechenden Tätigkeit an eine andere Dienststelle abgeordnet werden.
(2) Aus dienstlichen Gründen kann der Beamte vorübergehend ganz oder teilweise auch zu einer nicht seinem Amt entsprechenden Tätigkeit abgeordnet werden, wenn ihm die Wahrnehmung der neuen Tätigkeit auf Grund seiner Vorbildung oder Berufsausbildung zuzumuten ist. Dabei ist auch die Abordnung zu einer Tätigkeit, die nicht einem Amt mit demselben Endgrundgehalt entspricht, zulässig. Die Abordnung nach den Sätzen 1 und 2 bedarf der Zustimmung des Beamten, wenn sie die Dauer von zwei Jahren übersteigt.
(3) Die Abordnung zu einem anderen Dienstherrn bedarf der Zustimmung des Beamten. Abweichend von Satz 1 ist die Abordnung auch ohne Zustimmung des Beamten zulässig, wenn die neue Tätigkeit einem Amt mit demselben Endgrundgehalt auch einer gleichwertigen oder anderen Laufbahn entspricht und die Abordnung die Dauer von fünf Jahren nicht übersteigt.
Die Regelungen des Bundesbeamtengesetzes gelten aber nur dann für Soldatinnen und Soldaten, wenn dies im Soldatengesetz - wegen vergleichbarer Regelungslage - ausdrücklich bestimmt ist (vgl. §§ 5, 14, 20, 27, 30, 35a, 50, 52 SG, vgl. auch § 1 BBG); auf § 27 BBG trifft dies nicht zu. Auch das Kooperationsgesetz der Bundeswehr ist hiervon keine Ausnahme, da es sich bei den Kooperationsbetrieben, denen die Soldatinnen und Soldaten zugewiesen sind, nicht um einen anderen Dienstherrn (im Sinne des § 27 BBG) handelt. Zudem werden bei den Kooperationsbetrieben auch keine hoheitlichen Aufgaben wahrgenommen.
Siehe aber auch die Hinweise in der Kommentierung zum Soldatengesetz von Scherer/Alff:
Scherer/Alff (Kommentar zum Soldatengesetz, 7. Auflage), Vorbemerkungen, Rdnr. 3:
"Wenn sich auch die verfassungsrechtlichen Grundlagen unterscheiden und schon deshalb Soldaten keine Beamten sind, ist doch bei allen Staatsorganen das Bestreben unverkennbar, das Dienstrecht der Soldaten nach den gleichen Grundsätzen zu gestalten und fortzuentwickeln wie das Beamtenrecht, soweit nicht militärische Effizienz und Disziplin im Einzelfall einmal Besonderes fordern.... Was den Gesetzgeber anbelangt, belegen dies ohne weiteres das Soldatengesetz in seiner ursprünglichen Fassung und die 70 Gesetze, durch die das Soldatengesetz bislang überwiegend im Gleichklang mit den beamtenrechtliche Vorschriften geändert worden ist. Aber auch die Rechtsprechung ist ersichtlich bemüht, zumindest für das Dienstrecht der Soldaten und das Beamtenrecht weitgehend gleiche Grundsätze aufzustellen."
Siehe zum Thema auch die neue Umfrage "Soll die Bundeswehr bei der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 eingesetzt werden?"
Nach einer Meldung
der "Frankfurter Rundschau" werden die Überlegungen, Bundeswehr-Soldaten zur
Bundespolizei abzuordnen, nicht weiter verfolgt. Eine von Bundesinnenminister
Dr. Schäuble in Auftrag gegebene Prüfung habe ergeben, dass eine Abordnung
verfassungsrechtlich zu heikel wäre (Quelle:
Spiegel-Online vom 29. März 2006).
Bayerns Innenminister Dr. Günther Beckstein (CSU) hatte den Einsatz der Bundeswehr zum Schutz von Bahnhöfen, Flughäfen und U-Bahnhöfen bei der Fußball-WM 2006 gefordert. Auch Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble (CDU) hielt einen unterstützenden Einsatz der Bundeswehr für möglich, wenn bei der Fußball-WM die Polizeikräfte nicht ausreichen (siehe Allgemeine Zeitung vom 3. Dezember 2005 und Münchener Merkur vom 11. Dezember 2005; siehe auch die Zusammenfassung bei Yahoo mit weiterführenden Links hier). Zu politischen Diskussionen über den Einsatz der Bundeswehr bei der Sicherung der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 in Deutschland siehe den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 12. Januar 2006 (BT-Drucksache 16/359).
weiterführende Hinweise:
Siehe ferner die Aufsätze von LRDir Peter Dreist,
"Bundeswehreinsatz als Wahrnehmung materieller Polizeiaufgaben ohne Grundgesetzänderung?" (UBWV 2006, S. 93ff), hier abrufbar, sowie
"Bundeswehreinsatz für die Fußball-WM 2006 als Verfassungsfrage" (NZWehrr 2006, S. 45ff), hier abrufbar.
Siehe auch die Abhandlung von Nicole Drees und Matthias Niedzwicki, "Die Fußballweltmeisterschaft 2006 und der bewaffnete innerdeutsche Einsatz der Bundeswehr" ((UBWV 2006, S.139ff), hier abrufbar.
Umfrageergebnis:
Beteiligung der Bundeswehr an der
Sicherung der Fußball-WM 2006?

An der Umfrage (siehe dazu hier) haben teilgenommen die Besucherinnen und Besuchern der Homepage "www.deutsches-wehrrecht.de"