Kooperationsgesetz der Bundeswehr
Kooperationsgesetz der Bundeswehr - BwKoopG
vom 30. Juli 2004(BGBl. I S. 2027)
Inkrafttreten: 6. August 2004
Gesetzesmaterialien:
Gesetzentwurf
der Bundesregierung vom 18. Februar 2004 mit Begründung
(BR-Drucksache 135/04 vom 20. Februar 2004)
Empfehlung
des Verteidigungsausschusses des Deutschen Bundestages
(BT-Drucksache 15/3124 vom 7. Mai 2004)
Siehe weitere Materialien hier.
Der Gesetzestext ist auch hier abrufbar.
Aus der Begründung (= Vorblatt des Gesetzentwurfes)
Im Rahmen der Erneuerung der Bundeswehr von Grund
auf setzt der Bund Beamtinnen und Beamte, Angestellte, Arbeiterinnen und
Arbeiter der Bundeswehr sowie in Einzelfällen auch Soldatinnen und Soldaten
unter Beibehaltung ihres Dienst- oder Arbeitsverhältnisses zum Bund in privaten
Wirtschaftsunternehmen ein. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden neben
der fortdauernden Zugehörigkeit zur Dienststelle in den Betrieb des
Wirtschaftsunternehmens eingegliedert. Ihr Dienst- oder Arbeitsverhältnis bringt
sie in zwei verschiedene Abhängigkeiten. Die gesetzlichen Beteiligungsrechte
müssen die Interessen der Betroffenen in beiden Richtungen wahren.
Quellen:
http://www.parlamentsspiegel.de
und http://www.dip.bundestag.de
Der Parlamentsspiegel ist ein gemeinsames Projekt der
sechzehn deutschen Landesparlamente. Er weist über die Referenzdaten (Quellen)
die Dokumente aller besonders wichtigen Initiativen (Gesetzentwürfe, Anträge,
Anfragen u.a.) und ihre parlamentarische Behandlung nach. Die Nachweisdatenbank
reicht bis 1986 zurück.