Auswahl
Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts
mit wehrrechtlichem Bezug
seit 2004sortiert nach dem Datum der Entscheidung mit Angabe des Aktenzeichens, des wesentlichen Inhalts und der Quelle der Veröffentlichung
zusammengestellt von
Rechtsanwalt Tobias Ehmannsiehe auch:
Auflistung aktueller Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht
(Auswahl)Quelle: www.deutsches-wehrrecht.de
2008
29.01.2008 1 WB 4.07 Fehlende Anweisungsbefugnis eines der Inspekteure der Bundeswehr; Zeichnungsbefugnis eines Staatssekretärs Newsletter BVerwG 20.04.2008 1 WB 44.07 Perspektivkonferenzen sind innerdienstliche Willens- und Meinungsbildung im Rahmen der Vorbereitung von Personalentscheidungen und damit keine Anfechtbare Maßnahme
Mit diesem Beschluss hält der Senat an seiner bisherigen Rechtsprechung fest, dass die Ergebnisse der Beratungen von sogenannten Perspektivkonferenzen als Elemente innerdienstlicher Willens- und Meinungsbildung im Rahmen der Vorbereitung von Personalentscheidungen noch nicht unmittelbar die Rechte eines Soldaten berühren und daher gerade keine gerichtlich isoliert angreifbaren Maßnahmen im Sinne des § 17 Abs. 3 WBO.
Newsletter BVerwG 10.06.2008 6 C 10/08 zweckwidrige Kumulierung von Tatbeständen der Wehdienstausnahmen (§ 12 Abs.4 Satz 2 Nr. 3 c; § 12 Abs.4 Satz 2 Nr. 3 b Alt.1 WPflG) bei dualen Studiengängen /Ausbildungssystemen Newsletter BVerwG 11.06.2008 2 WD 11.07 Zum Disziplinarmaß unter besonderer Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgebots bei betrügerischer Erschleichung von Leistungen im Rahmen der UKV Newsletter BVerwG 25.06.2008 1 WB 23.07 Ausführungen zu dem Erfordernis, einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen bestimmte konkrete Maßnahmen zu richten Newsletter BVerwG 15.07.2008 1 WB 46.07 Die Rechtswegzuständigkeit bei Streitigkeiten über den Wechsel des Uniformträgerbereichs innerhalb eines militärischen Organisationsbereichs
Der 1. Wehrdienstsenat hat in seinem Beschluss die Zuständigkeit der Wehrdienstgerichtsbarkeit bestätigt, soweit der Rechtsstreit eines Soldaten truppendienstliche Angelegenheiten betrifft. Der Ursprung der Streitigkeiten muss hier im militärischen Über- und Unterordnungsverhältnis liegen – also die truppendienstliche Verwendung betreffen. Die generelle Rechtswegzuweisung des § 82 Absatz 1 SG greift nur, wenn es sich im Kern um eine Statusfrage handeln würde.
Newsletter BVerwG 12.08.2008 1 WB 35.07 Die endgültige Entscheidung des militärischen Führers eines über die Repatriierung eines Soldaten ist ein Befehl. Ein „Versetzungsschutz“ besteht nicht.
Nunmehr hat der 1. Wehrdienstsenat mit o.g. Beschluss klargestellt, dass „die Entscheidung über die vorzeitige Beendigung des Auslandseinsatzes durch den militärischen Führer des Einsatzkontingents auf der Grundlage seiner allgemeinen Befehlsbefugnis gegenüber den ihm unterstellten Kontingentangehörigen (§ 1 Abs. 3 Satz 2 SG i.V.m. § 1 Abs. 1 VorgV) und damit im Rahmen einer unmittelbaren (personalen) Vorgesetzten-Untergebenen-Beziehung getroffen“ wird und somit nach der Begriffsbestimmung des § 2 Nr.2 WStG ein Befehl ist.
Zudem wird in diesem Beschluss nochmals verdeutlicht, dass ein Soldat grundsätzlich weder einen Anspruch auf eine bestimmte fachliche oder örtliche Verwendung, noch auf eine Verwendung auf einem bestimmten Dienstposten hat. Die durch Verwaltungspraxis und Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur Personalführung gelten auch im Falle einer frühzeitigen Ablösung aus einem Auslandseinsatz.
Newsletter BVerwG 13.08.2008 1 WB 39-45.07 Antragsbefugnis gem. § 16 SBG (weitere Beschwerde) nach Ausscheiden aus dem Amt der VP; Feststellungsinteresse für Streitigkeiten nach dem SBG 1 WB 45.07:
Zeitpunkt der Kenntniserlangung eines Beschwerdegrundes und Beginn der Beschwerdefrist bei Personalentscheidungen.In o.g. Beschluss verdeutlicht der Senat, dass die Kenntniserlangung grundsätzlich keine förmliche „Bekanntgabe“ voraussetzt, sofern nicht spezielle gesetzliche Regelungen oder die ständige Verwaltungspraxis dies notwendig machen. Bei potentiellen Konkurrenten, die keinen eigenen Antrag gestellt haben und nur von dem für die Personalentscheidung zuständigen Vorgesetzten mitbetrachtet wurden, ist Kenntnis vom Beschwerdeanlass dann anzunehmen, wenn sie irgendwie erfahren, es sei ein anderer Soldat endgültig für den für den Dienstposten vorgesehen oder sie selbst jedenfalls nicht berücksichtigt wurden.
Newsletter BVerwG 13.08.2008 1 WB 10.08 Zur Verwaltungspraxis des BMVg hinsichtlich der Zurückführung von MAD-Unteroffizieren in deren TSK Newsletter BVerwG 25.09.2008 2 WD 19.07 Zu den Voraussetzungen der Wiedereinbeziehung eines von der Vorinstanz aus dem Verfahren ausgeklammerten Tatvorwurfs in das Berufungsverfahren vor dem BVerwG sowie zur Maßnahmebemessung bei strafbarem außerdienstlichen Fehlverhalten.
Voraussetzung für die Wiedereinbeziehung eines im Vorverfahren ausgeklammerten Anschuldigungspunktes ist nach der Rechtsprechung des Senats, dass die erstinstanzlich zunächst vorgeworfene Pflichtverletzung für die Art und Höhe der zu erwartenden Disziplinarmaßnahme aufgrund nachträglich eingetretener Umstände nunmehr voraussichtlich doch ins Gewicht fällt. Entfallen die Beschränkungsvoraussetzungen nachträglich, bedarf es zudem eines gerichtlichen Beschlusses.
Der Senat führt zudem aus, dass es bei der Maßnahmebemessung zur Ahndung strafbarer, außerdienstlichen Fehlverhaltens gerade nicht um eine neben der strafrechtlichen Sanktionierung erneute Bestrafung geht, sondern vielmehr allein auf die Zwecksetzung des Wehrdisziplinarrechts abzustellen ist. Dieser liege ausschließlich darin einen ordnungsgemäßen Dienstbetrieb aufrechtzuerhalten und wiederherzustellen („Wiederherstellung und Sicherung der Integrität, des Ansehens und der Disziplin der Bundeswehr“). Daher komme es immer auf die konkreten Auswirkungen der Pflichtverletzung auf den Dienstbetrieb der Bundeswehr an.Newsletter BVerwG
2007
09.01.2007 2 WD 20.05 § 2 Abs. 1, 3 StGB gilt im Wehrdisziplinarrecht entsprechend; zum Wirkungsbereich der Pflicht aus § 10 Abs. 6 SG NZWehrr 2007, S. 167 31.01.2007 1 WB 16.06 Wahrnehmung der Beteiligungsrechte in Verfahren der WDO und WBO NZWehrr 2007, S. 162 31.01.2007 1 WB 34.06 Rügefähige Rechte nach der WBO; zur Begründung des Antrags auf gerichtliche Entscheidung NZWehrr 2007, S. 164 14.03.2007 2 WD 3.06
UrteilDas Urteil des 2. Wehrdienstsenats beschäftigt sich zunächst umfangreich mit den Voraussetzungen eines Lösungsbeschlusses gem. § 84 Absatz 1 Satz 2 WDO von den Feststellungen des Strafgerichts. Anschließend befasst sich der Senat mit den rechtsstaatlichen Anforderungen an eine so genannte Verfahrensabsprache im Strafprozess.
NZWehrr 2007, S. 212 01.03.2007 2 WD 4.06
BeschlussNach der Rechtsprechung des 2. Wehrdienstsenats stellt es einen schwerwiegenden Eingriff in die Intimsphäre dar, wenn ein (vorgesetzter) Soldat an einem Kameraden sexuelle Handlungen vornimmt, ohne sich zuvor dessen Einverständnis hinreichend versichert zu haben. Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist bei vorsätzlicher Begehung sexueller Belästigungen eine „reinigende Maßnahme“ Ausgangspunkt für die Zumessungserwägungen.
NZWehrr 2007, S. 214 29.03.2007 6 B 2.07 Es liegt jedenfalls dann kein treuwidriges Verhalten durch die Rücknahme eines Einberufungsbescheids vor, wenn etwaige weitere, dem E-Bescheid anhaftende Rechtsmängel bis zum Gestellungszeitpunkt hätten korrigiert werden können.
NVwZ-RR 2007, S. 617 25.04.2007 1 WB 31.06
BeschlussDer 1. Wehrdienstsenat befasst sich in dieser Entscheidung umfassend mit den Voraussetzungen und Rechtsgrundlagen von Auswahl- und Verwendungsentscheidungen von (Spitzen)Dienstposten unter besonderer Berücksichtigung von Art 33 Absatz 2 Grundgesetz sowie §§ 3 Absatz 1, 50 Soldatengesetz und dem Anspruch von Soldaten auf ermessens- und beurteilungsfehlerfreie Entscheidung über eine Bewerbung auf einen Spitzendienstposten.
03.07.2007 2 WD 12.06
UrteilGrenzen und Missbrauch der Befehlsbefugnis; Fürsorge- und Kameradschaftspflicht;
a.l.i.c. und Voraussetzungen von § 20 StGBNVwZ-RR 2008, S. 184 09.08.2007 1 WB 51.06 Bescheid über inhaltliche Richtigkeitskontrolle kann nicht Gegenstand eines Antrags auf gerichtl. Entscheidung gem. §§ 17, 21 WBO sein. Newsletter BVerwG 13.08.2007 6 B 12.06 Einberufung nach Zurückstellung auch außerhalb des Einberufungsturnus möglich um Regelaltersgrenze nicht zu überschreiten. Newsletter BVerwG 29.08.2007 2 WD 14.06 §§ 7, 12 S.2; 17 II 1 SG Maßnahmebemessung bei Griff in die Kameradenkasse; sozialpräventiver Zweck des Disziplinarrechts Newsletter BVerwG 24.10.2007 6 C 9.07
UrteilEinberufung zum Grundwehrdienst bei Ausbildung im sog. dualen Studiengang:
Wehrpflichtige können auch nach dem Beginn des Studiums zum Wehrdienst einberufen werden. Ein Zurückstellungsgrund ist erst nach Absolvierung von zwei Semestern oder einem entsprechend langen Abschnitt der praktischen Ausbildung gegeben.
Pressemitteilung BVerwG 30.10.2007 2 WD 22.06 §§ 17 I, 80 III 1, 106 I WDO; 244 II StPO Zurückverweisung; Sachverhaltsaufklärung durch erstinstanzliches Gericht Newsletter BVerwG
19.11.2007 6 C 5.07 Missbräuchliche Herbeiführung des Zurückstellungsgrundes und Widerruf der freiwilligen Verlängerung des Wehrdienstes Newsletter BVerwG 18.12.2007 1 WB 20.06 §§ 23 I 1 Nr.1, II 2 SBG, 38 II 1, 32 III 2 BPersVG
Versetzung eines Personalratsmitglieds unter beantragter Beteiligung des Personalrats; ordnungsgemäße Beschlussfassung des Personalrats
Newsletter BVerwG
2006
19.01.2006 2 WDB 6.05 Zu den gesetzlichen Voraussetzungen der vorläufigen Dienstenthebung NZWehrr 2006, S. 209 24.01.2006 1 WB 09.05
BeschlussBeurteilung der charakterlichen Eignung von Bewerbern für Offizierslaufbahn
Bei der Beurteilung der charakterlichen Eignung eines Bewerbers ist namentlich zu prüfen, ob Umstände, die im Beurteilungszeitpunkt aktuell für eine Nichteignung sprechen, diesen Schluss auch prognostisch für den zu beurteilenden künftigen Zeitraum tragen.
Werden vom Bewerber für den maßgeblichen Prognosezeitraum für eine atypische Entwicklung sprechende Gesichtspunkte oder für die Eignungsbeurteilung relevante veränderte Umstände substanziiert vorgetragen, muss sich die zuständige Stelle damit, gegebenenfalls unter Hinzuziehung anderweitigen Sachverstandes, hinreichend auseinander setzen sowie ihre Prognoseentscheidung in nachvollziehbarer und nachprüfbarer Weise gegenüber dem Betroffenen begründen.
NVwZ-RR 2007, S. 37 24.01.2006 1 WB 15.05 Beschluss Sicherheitsüberprüfung eines Soldaten
- Die Mitteilung des Geheimschutzbeauftragten im Bundesministerium der Verteidigung über die Einstellung des Sicherheitsüberprüfungsverfahrens verlangt als truppendienstliche Erstmaßnahme eine ausdrückliche Belehrung darüber, dass dem davon Betroffenen als Rechtsbehelf nur der Antrag auf gerichtliche Entscheidung zu Gebote steht, der innerhalb einer Frist von zwei Wochen begründet werden muss.
- Für die Einstufung der Russischen Föderation als Staat mit besonderen Sicherheitsrisiken ist allein der Bundesminister des Innern zuständig; der Geheimschutzbeauftragte im Bundesministerium der Verteidigung ist hieran - ungeachtet der sowohl in den bilateralen Beziehungen als auch im NATO- und EU-Rahmen praktizierten militärpolitischen Zusammenarbeit zwischen der Russischen Föderation und Deutschland - gebunden.
- Befugnisse zur Vornahme eigenständiger Ermittlungen im Rahmen des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes in der Russischen Föderation stehen dem Militärischen Abschirmdienst (MAD) nach dem MAD-Gesetz nicht zu.
- Die (ihm fehlende) Kompetenz und Zuständigkeit für solche Ermittlungen in der Russischen Föderation darf sich der MAD auch nicht im Wege der Amtshilfe - etwa mit Hilfe des Bundesnachrichtendienstes (BND) - verschaffen.
NVwZ-RR 2006, S. 622 24.01.2006 1 WB 17.05 Bei einer Sicherheitsüberprüfung darf der Gegenstand eines von der Staatsanwaltschaft eingestellten Strafverfahrens berücksichtigt werden NZWehrr 2006, S. 153
02.05.2006 6 B 53.05
BeschlussAufklärungspflicht des Verwaltungsgerichts bei Klage gegen Einberufung Dass die im maßgeblichen Gestellungszeitpunkt vorliegenden Erkenntnisse für die abschließende rechtliche Beurteilung eines Einberufungsbescheides noch nicht hinreichten, berührt nicht die Pflicht des Verwaltungsgerichts, im nachfolgenden Klageverfahren den entscheidungserheblichen Sachverhalt bezogen auf jenen Zeitpunkt vollständig aufzuklären.
NVwZ-RR 2006, S. 626 16.05.2006 2 WD 3.05 Alkoholkrankheit ist ein Fall nicht selbstverschuldeter Trunkenheit NZWehrr 2006, S. 252 14.06.2006 1 WB 8.06 Die Entscheidung über die Rückführung in die frühere Laufbahn verlangt unabhängig von einer strafrechtlichen Einstellung eigene Sachverhaltsermittlungen NZWehrr 2006, S. 246 26.06.2006 6 B 9.06 Die Beschränkung der allgemeinen Wehrpflicht auf Männer steht nicht im Widerspruch zur EMRK NZWehrr 2007, S. 039 29.06.2006 2 WD 26.05 Ehrenrührige Äußerungen gegenüber Untergebenen als Dienstvergehen NZWehrr 2007, S. 032 13.07.2006 2 WDB 1.06 Gerichtliche Disziplinarmaßnahmen gegenüber früheren, möglicherweise wiederverwendeten Soldaten (mit Anmerkung Dr. Dieter Walz) NZWehrr 2006, S. 212 19.07.2006 2 WD 13.05 Zu den Anforderungen an die Beweiswürdigung belastender Zeugenaussagen und zu demselben Sachverhalt als Voraussetzung für ein Verhängungsverbot NZWehrr 2007, S. 035 20.09.2006 1 WB 1.06 Anhörungsrüge im gerichtlichen Antragsverfahren der WBO NZWehrr 2007, S. 125 20.09.2006 1 WB 54.05 Ein Folgenbeseitigungsanspruch kann nur mit der angefochtenen Maßnahme geltend gemacht werden NZWehrr 2007, S. 078 26.06.2006 6 B 09.06
BeschlussBeschränkung der allgemeinen Wehrpflicht auf Männer Die Beschränkung der allgemeinen Wehrpflicht auf Männer nach Art. 12a I und IV GG beruht auf sachlichen Gründen und steht nicht im Widerspruch zum Diskriminierungsverbot in Art. 14 EMRK.
NJW 2006, S. 2871 19.07.2006 2 WD 13.05
UrteilMaßnahmebemessung bei außerdienstlicher Misshandlung der Ehefrau durch einen Soldaten
Zu den Anforderungen an die Beweiswürdigung belastender Zeugenaussagen.
Zur Maßnahmebemessung bei einer außerdienstlichen Misshandlung der Ehefrau eines (früheren) Soldaten.
Das disziplinarrechtliche Verhängungsverbot des § 16 Abs. 1 Nr. 2 WDO greift hinsichtlich jedes Anschuldigungspunktes nur insoweit ein, als die vorausgegangene rechtskräftige strafgerichtliche Verurteilung denselben Sachverhalt betrifft.
NVwZ-RR 2007, S. 182 26.09.2006 2 WD 2.06
UrteilGrenzen der Befehlsbefugnis bei der Bundeswehr
Ein militärischer Befehl ist ausschließlich dann „nur zu dienstlichen Zwecken“ (§ 10 IV SG) erteilt, wenn ihn der militärische Dienst erfordert, um die im Grundgesetz abschließend für „Einsätze“ oder für sonstige zulässige Verwendungen normierten Aufgaben der Streitkräfte der Bundeswehr zu erfüllen.
Für den „Einsatz“ der Bundeswehrstreitkräfte im In- und Ausland hat das Grundgesetz abschließende Regelungen in Art. 87a, 35 Abs. 2 und 3 sowie Art. 24 Abs. 2 GG getroffen; dabei geht es nur um ihre Verwendung als Teil der vollziehenden Gewalt.
Zu den nach dem Grundgesetz zulässigen Befugnissen der Bundeswehrstreitkräfte gehört zwar auch die Öffentlichkeitsarbeit. Allerdings gilt dies nicht für jede Verwendung von Personal oder Material der Streitkräfte, die für diese eine positive Resonanz oder einen „Imagegewinn“ in der Öffentlichkeit auslöst. Eine zulässige Öffentlichkeitsarbeit der Bundeswehr liegt nur dann vor, wenn sie nach außen erkennbar auf die im Grundgesetz festgelegten und zugelassenen Aufgaben der Bundeswehr ausgerichtet ist.
Die im Rahmen eines von einem privatrechtlichen Verein veranstalteten Historienspektakels mit Szenen aus der Geschichte der Standortgemeinde erfolgende Verwendung von Soldaten während der Dienstzeit, die Gewährung von entsprechenden Dienstausgleich für freiwillige Arbeitseinsätze sowie der Einsatz von dienstlichem Material gehören nicht zur zulässigen Öffentlichkeitsarbeit der Bundeswehr und erfüllen auch keinen anderen zulässigen dienstlichen Zweck.
Die Verwendung von Personal und/oder Material der Bundeswehr zu Gunsten eines solchen von einem privaten Verein veranstalteten Historienspektakels kann auch nicht auf die Regelung in Art. 35 Abs. 1 GG über die Gewährung von Amts- und Rechtshilfe gestützt werden, die die Handlungs- und Eingriffsbefugnisse der Bundeswehrstreitkräfte nicht erweitert.
Der Bundesminister der Verteidigung kann die allein ihm und - im Vertretungsfalle - seinem Vertreter im Amt zustehende Befehls- und Kommandogewalt nicht auf sonstige Angehörige seines Ministeriums oder Dritte delegieren.
Im Bundesministerium der Verteidigung tätige Beamte oder Soldaten haben in ihrer dienstlichen Eigenschaft keine Befugnis zum Erteilen von militärischen Befehlen; sie sind allerdings berechtigt, im Rahmen ihres vom Minister abgeleiteten innerbehördlichen Mandats („im Auftrag“) verbindliche Anordnungen (auch im Außenverhältnis) zu treffen.
Vom Bundesverteidigungsministerium herausgegebene Richtlinien und Erlasse, die nicht vom Bundesminister der Verteidigung oder im Verhinderungsfall von seinem Vertreter im Amt unterzeichnet sind, stellen keine eine militärische Gehorsamspflicht auslösende Befehle dar.
Zur Abgrenzung von bedingtem Vorsatz und bewusster Fahrlässigkeit.
Zur Maßnahmebemessung bei der fahrlässiger Überschreitung der militärischen Befehlsbefugnis sowie beim fahrlässigen Ungehorsam gegenüber dem in einer vom Bundesminister der Verteidigung erlassenen Zentralen Dienstvorschrift (ZDv) enthaltenen Verbot des Einsatzes von Dienstfahrzeugen zu nicht-dienstlichen Zwecken.
NVwZ-RR 2007, S. 257 NZWehrr 2007, S. 079
26.10.2006 1 WB 17.06 Zur Entscheidungskompetenz über eine Beschwerde NZWehrr 2007, S. 128 09.11.2006 1 WB 27.05
BeschlussWeitergabe personenbezogener Daten von Soldaten
- Die durch einen Vorgesetzten telefonisch erfolgende Weitergabe von personenbezogenen Daten, die einen Untergebenen betreffen, an den Abteilungsleiter und behandelnden Arzt eines Bundeswehrkrankenhauses stellt eine mit der Wehrbeschwerde anfechtbare „Maßnahme“ dar.
- Zu Inhalt und Reichweite der bereichsspezifischen Datenschutzbestimmung des § 29 SG.
NVwZ-RR 2006, S. 624 13.11.2006 1 Bs 04.07
UrteilEin befristet beschäftigter Wehrpflichtiger, der zum Wehrdienst einberufen wird und mit der Ableistung des Wehrdienstes die bloße Chance auf die Umwandlung seines Arbeitsverhältnisses in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis verliert, ist nicht von einer besonderen Härte im Sinne des § 12 Abs. 4 Satz 1 WPflG betroffen. Anders verhält es sich, wenn ihm der erstrebte Dauerarbeitsplatz rechtsverbindlich zugesagt oder aus anderen Gründen ähnlich gewiss ist.
NVwZ-RR 2007, S. 332 15.11.2006 2 WDB 5.06 Das Vorliegen der Voraussetzungen für eine vorläufige Dienstenthebung muss von der Einleitungsbehörde konkret und nachvollziehbar dargetan werden und sich aus der getroffenen Anordnung für den Soldaten und das Gericht erschließen lassen. Im Rahmen ihrer Ermessensentscheidung hat die Einleitungsbehörde auch zu prüfen, ob mit einer weniger belastenden Maßnahme als der Anordnung der vorläufigen Dienstenthebung der Anordnungszweck dennoch in gleicher Weise erreicht werden kann.
Homepage BVerwG 30.11.2006 1 WB 59.05 Die ZDv 10/5 ist kein Befehl NZWehrr 2007, S. 160 30.11.2006 1 WB 18.06 Der Zeitpunkt der maßgeblichen Kenntnis vom Beschwerdeanlass NZWehrr 2007, S. 127 30.11.2006 1 WB 36.06 Rechtsweg bei Einstufungen durch das MAD-Amt NZWehrr 2007, S. 217 07.12.2006 2 WDB 3.06 Die vorläufige Dienstenthebung eines Soldaten bedarf ebenso wie ein Uniformtrageverbot und eine vorläufige Einbehaltung eines Teils der Dienstbezüge eines besonderen rechtfertigendes Grundes, dessen Vorliegen von der Einleitungsbehörde konkret und nachvollziehbar dargetan werden muss; die Begründung muss sich für den Soldaten und das die Maßnahme überprüfende Gericht aus der getroffenen bzw. aufrechterhaltenden Anordnung erschließen lassen. Diese zwingend erforderliche Begründung der Entscheidung der Einleitungsbehörde kann nicht durch andere Stellen (etwa den Wehrdisziplinaranwalt oder den Bundeswehrdisziplinaranwalt) nachgeholt oder ersetzt werden. Homepage BVerwG 21.12.2006 2 WD 19.05
UrteilDer 2. Wehrdienstsenat stellt in diesem Urteil mit umfassender Begründung fest, dass es dem Grundsatz dem Grundsatz des „fair trial“ widerspricht, dem Beschuldigten eines Disziplinarverfahrens zugleich die Stellung als Zeuge zuzuweisen. Hierzu wird weiter ausgeführt, dass ein Befehl des vernehmenden Vorgesetzten an den beschuldigten Soldaten, eine Aussage als „Zeuge“ zu tätigen, jedenfalls dann unzumutbar ist, wenn das Rechtsstaatsgebot derart beschnitten wird, dass elementare rechtsstaatliche Verfahrensrechte des beschuldigten Soldaten missachtet werden.
2005
19.01.2005 6 C 9.04 Die Einberufungspraxis der Bundeswehr ist verfassungskonform (mit Anmerkung MinR Dr. Dieter Walz) NZWehrr 2005, S. 126 10.03.2005 1 WB 42.04 Zu den Voraussetzungen der Ermessensentscheidung über die Gewährung eines Betreuungsurlaubs NZWehrr 2005, S. 213 17.03.2005 2 WDB 1.05 Anforderungen an die Prognose für die vorläufige Einbehaltung von Dienstbezügen NZWehrr 2005, S. 216 06.04.2005 1 WB 61.04 Die gesetzliche Differenzierung zwischen Oberstleutnant A 14 und A 15 ist nicht verfassungswidrig NZWehrr 2005, S. 212 06.04.2005 1 WB 67.04 Inhalt und Grenzen des Verbots der politischen Einflussnahme NZWehrr 2005, S. 168 27.04.2005 1 WB 12.04 Die Pflicht zur Kameradschaft umfasst nicht den Anspruch auf Vorbeiflug einer Ehrenformation von Kampfflugzeugen anlässlich einer Trauerfeier NZWehrr 2005, S. 252 28.04.2005 2 WD 25.04 Zur Auslegung der Berufung und zur Bindungswirkung strafgerichtlicher Urteile NZWehrr 2007, S. 028 12.05.2005 2 WDB 5.04 Verhängungsverbot für missbilligende Äußerung NZWehrr 2005, S. 172 12.05.2005 1 WDB 43.04 Fürsorge des Vorgesetzten, den Untergebenen vor der Gefahr disziplinarer Maßregelung zu schützen NZWehrr 2006, S. 085 12.05.2005 2 WD 34.04 Einstellung des gerichtlichen Disziplinarverfahrens wegen dauernder Verhandlungsunfähigkeit NZWehrr 2005, S. 214 12.05.2005 1 WB 45.04 Rechtsanwaltsbüro als Geschäftsraum eines Zustellungsadressaten NZWehrr 2005, S. 253 21.06.2005 2 WD 12.04 Gewissensfreiheit und Anspruch auf Gehorsam (mit Anmerkung Dr. Klaus Dau) NZWehrr 2005, S. 254 14.07.2005 1 WB 66.04 Die vorzeitige Beendigung eines Auslandseinsatzes kann mit einem unbestätigten Verdacht eines Dienstvergehens nicht begründet werden NZWehrr 2006, S. 157 31.08.2005 2 WDB 4.05 Gegen die Ablehnung des Antrags auf Bestellung eines Rechtsanwalts als Pflichtverteidiger hat der nicht bestellte Rechtsanwalt kein eigenes Beschwerderecht NZWehrr 2006, S. 039 13.09.2005 2 WD 31.04
UrteilBegriff des Befehls
Eine vom Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) erlassene Zentrale Dienstvorschrift (ZDv) ist dann als „Befehl“ anzusehen, wenn die jeweilige in Rede stehende Einzelregelung vom Soldaten ein bestimmtes Verhalten in Gestalt eines zu vollziehenden konkreten Gebots oder eines zu beachtenden konkreten Verbotes verlangt.
Die vom BMVg erlassene Reglung, wonach dienstliche Fahrzeuge „grundsätzlich nur zu dienstlichen Zwecken einzusetzen“ sind, stellt einen „Befehl“ dar.
Die vom BMVg erlassene Regelung über die Pflicht zur Beachtung der „Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit“ ist nicht als „Befehl“ zu qualifizieren.
Zum Inhalt der „Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit“.
Die gerichtliche Rechtmäßigkeitskontrolle hinsichtlich der Einhaltung der „Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit“ ist auf die Prüfung beschränkt, ob die zuständige Stelle den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat, von einem unsichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat.
NVwZ-RR 2007, S. 475 NZWehrr 2006, S. 247
26.10.2005 2 WD 33.04 Zur Maßnahmebemessung bei sexueller Belästigung durch anzügliche SMS-Texte NZWehrr 2006, S. 161 27.10.2005 2 WD 4.05 Zum Ausschluss des Unterhaltsbeitrages wegen Nichtwürdigkeit NZWehrr 2006, S. 159 09.11.2005 1 WB 50.03 Isolierte Anfechtung einer Einzelnote ist zulässig NZWehrr 2006, S. 124 09.11.2005 1 WB 27.05 Die von einem Vorgesetzten telefonisch durchgegebenen Daten an den Arzt eines Bundeswehrkrankenhauses sind eine anfechtbare Maßnahme NZWehrr 2006, S. 154 19.11.2005 1 WB 34.05 Die Beratungsergebnisse von Perspektivkonferenzen sind keine anfechtbaren Maßnahmen NZWehrr 2006, S. 209 23.11.2005 2 WD 35.04 Zur Maßnahmebemessung bei Hehlerei NZWehrr 2006, S. 125 24.11.2005 2 WD 32.04 Grundsätze zur Maßnahmebemessung bei sexueller Belästigung gegenüber untergebenen Soldatin NZWehrr 2006, S. 127
2004
22.01.2004 1 WB 38.03 Zum Umfang der materiellen Rechtskraft eines wehrdienstgerichtlichen Bescheidungsbeschlusses NZWehrr 2004, S. 126 27.01.2004 2 WD 2.04 Zum Unrechtsgehalt der körperlichen Misshandlung von Untergebenen NZWehrr 2005, S. 079 28.01.2004 2 WB 13.03 Die Ankündigung einer Gehorsamsverweigerung ist noch kein Ungehorsam NZWehrr 2004, S. 169 17.02.2004 2 WD 15.03
UrteilDisziplinarmaß bei Besitzverschaffung und Besitz kinderpornographischer Bilder im dienstlichen Bereich
- Zur Maßnahmebemessung bei Besitzverschaffung von Computerausdrucken kinderpornographischen Inhalts im dienstlichen Bereich durch einen Stabsoffizier
- Straf- und Disziplinarverfahren verfolgen eine unterschiedliche Intention.
NVwZ-RR 2006, S. 553 19.02.2004 2 WD 14.03 Zur Anwendung des Art. 6 EMRK im Wehrdisziplinarrecht und Vorgesetztenstellung innerhalb umschlossener militärischer Anlagen NZWehrr 2004, S. 209 04.03.2004 1 WB 32.03 Eine "Eingetragene Lebenspartnerschaft" begründet einen Berichtigungsanspruch im PERFIS NZWehrr 2007, S. 165 16.03.2004 2 WD 3.04 Zur Bedeutung schwerer Verfahrensfehler im gerichtlichen Disziplinarverfahren; Voraussetzungen der Spindkontrolle und ihre Abgrenzung zur Durchsuchung NZWehrr 2004, S. 213 17.03.2004 2 WD 17.03 Modifizierung der bisherigen Rechtsprechung zur körperlichen Misshandlung oder unwürdigen Behandlung gegenüber Untergebenen NZWehrr 2005, S. 038 24.03.2004 1 WB 46.03 Anspruch der Vertrauensperson auf nachträgliche Klärung ihrer Beteiligung NZWehrr 2005, S. 029 18.05.2004 1 WDS-VR 1.04 Zum Schutz eines Personalratsmitglieds vor Versetzung oder Abordnung ohne dessen Zustimmung NZWehrr 2005, S. 032 27.05.2004 1 WDS-VR 2.04 Zum Verhältnis von Betreuungsurlaub und dem Anspruch auf Elternzeit NZWehrr 2005, S. 166 06.06.2004 1 WB 11.04 Zum Umfang der Ermächtigung des § 44 SLV NZWehrr 2004, S. 261 22.06.2004 2 WD 23.03 Disziplinarmaß bei Ungehorsam während eines Auslandseinsatzes NZWehrr 2005, S. 083 23.06.2004 1 WB 12.04 Kein Wiederaufgreifen des Sicherheitsüberprüfungsverfahrens nach Ablauf eines Beförderungsverbots NZWehrr 2005, S. 078 13.07.2004 1 WDS-KSt 2.04 Keine Festsetzung des Streit- oder Gegenstandswertes im gerichtlichen Antragsverfahren nach der WBO NZWehrr 2004, S. 259 14.07.2004 1 WB 4.04 Die Ablehnung eines Antrags auf fliegerärztliche Sondergenehmigung ist beschwerdefähig NZWehrr 2004, S. 259 14.07.2004 1 WB 34.04 Zum Umfang eines wehrdienstgerichtlichen Bescheidungsbeschlusses NZWehrr 2005, S. 077 20.07.2004 1 WDS-VR 3.04 Keine Anwendung des § 23 Abs. 2 S. 1 WBO auf truppendienstliche Beschwerden NZWehrr 2004, S. 258 22.07.2004 2 WDB 4.03 Zu Begriff und Folgen eines Verfahrenshindernisses NZWehrr 2005, S. 035 04.08.2004 2 WDB 2.04 Der "unbenannte Rechtsbehelf" ist im Wehrdisziplinarrecht nicht statthaft NZWehrr 2005, S. 033 18.08.2004 1 WB 8.04 Zur Ermessensbetätigung vor Aufhebung einer Beurteilung NZWehrr 2005, S. 118 18.08.2004 1 WB 15.04 Zur Auslegung der Formulierung "durchaus" bei einer Beurteilung NZWehrr 2005, S. 117 19.08.2004 1 WDS-VR 5.04 Inhalt der Fürsorgepflicht des Vorgesetzten gegenüber einem schwer behinderten Soldaten NZWehrr 2005, S. 164 21.09.2004 2 WD 11.04
UrteilGewährung eines Unterhaltbeitrages für Soldaten Zu den Voraussetzungen der ´Nicht-Würdigkeit´ im Rahmen der Prüfung der Gewährung eines Unterhaltbeitrages an einen Soldaten i.S.d. § 63 Abs. 3 WDO
NVwZ-RR 2006, S. 554 NZWehrr 2005, S. 039
22.11.2004 6 C 1.04 Zum Anspruch auf Erlaubnis für einen Auslandsaufenthalt bei Verstoß gegen die Genehmigungspflicht NZWehrr 2006, S. 167 24.11.2004 2 WD 32.04
UrteilDisziplinarmaß bei sexueller Belästigung einer Untergebenen durch Soldaten
- Bei sexueller Belästigung einer untergebenen Soldatin ist im Regelfall die Dienstgradherabsetzung, unter Umständen sogar die Entfernung aus dem Dienstverhältnis geboten.
- Die Pflicht zur Loyalität gegenüber der Rechtsordnung (§ 7 SG) wird in schwerwiegender Weise verletzt, wenn ein Soldatin dienstlichen Bereich durch sexuelle Nötigung eine strafbare Handlung (§ 177 Abs. 1 und 5 StGB) begangen hat.
- Selbstverschuldete Trunkenheit führt nicht zu einer Maßnahmemilderung.
- Zum Absehen von der Höchstmaßnahme wegen Bindung an das Verschlechterungsverbot (§ 331 Abs. 1 StPO i.V.m. § 91 Abs. 1 Satz 1 WDO).
NVwZ 2006, S. 608
Weitere Urteile des Bundesverwaltungsgerichts - Wehrdienstsenate - finden sich auf der Homepage des Bundesverwaltungsgerichts.
Zu den Entscheidungen gelangt man dort über den Menupunkt "Entscheidungen"-"Entscheidungssuche"-"Suche" nach Eingabe des Suchbegriffs "Wehrdienstsenat".
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13.04.2009