Hinweis zum Aufruf
der Bundesgesetzblätter
Die auf den Internetseiten des Bundesanzeiger-Verlages kostenlos angebotenen Bundesgesetzblätter (jetzt auch ab 1949) können Sie ab sofort leider nicht mehr - wie gewohnt - unmittelbar über die auf dieser Homepage enthaltenen Verweise einsehen.
Vielmehr müssen Sie nun zunächst die Seiten des Bundesanzeiger-Verlages aufrufen (siehe dazu den nachfolgenden Link), wo sie dann das gesuchte Bundesgesetzblatt über das Jahresverzeichnis und die Heftnummer finden können. Die dazu erforderlichen Informationen erhalten Sie auf dieser Homepage an passender Stelle (z.B. durch den Hinweis: "BGBl. I S. 809 - Heft 20/2009").
Bitte rufen Sie nun die folgende Seite
auf:
http://www.bgbl.de/Xaver/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl
Bitte beachten Sie auch, dass die Bundesgesetzblätter auf der Internetseite
des Bundesanzeiger-Verlages in der kostenlosen Rubrik "Bürgerzugang" nicht
ausdruckfähig sind.
Letzte Änderung der Seite:
24.04.2009