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Sonstige Meldungen

 

Koalitionsvereinbarung CDU, CSU und FDP
("Wachstum. Bildung. Zusammenhalt.")

- siehe hier (Homepage CDU) -

Eine Zusammenfassung zum Thema "Verteidigung" findet sich hier (n-tv)

Siehe auch die Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages
zum Thema "Aktueller Begriff: Koalitionsverhandlungen - Koalitionsvertrag"

 

Auszüge aus der Koalitionsvereinbarung (Hervorhebungen vom Herausgeber der Homepage):

Zivildienst

Der Zivildienst entfaltet sozialpolitische Wirkungen. Wir fördern auch künftig die Möglichkeit, den Zivildienst mit den darin erworbenen Fähigkeiten für die weitere Ausbildung nutzbar zu machen. Eine mögliche Doppelableistung von Zivildienst und Freiwilligem Sozialen Jahr soll künftig ausgeschlossen sein. Wir wollen den Lückenschluss zwischen Ende des Zivildienstes und den Ausbildungsbeginn durch die Möglichkeit einer abschnittsweisen Ableistung des Zivildienstes prüfen.

Die künftige Struktur der Wehrpflicht wird sich im Zivildienst widerspiegeln, der Dienstleistungen der sozialen Einrichtungen weiter zu sichern hilft.

...

V. SICHERER FRIEDEN

Durch Partnerschaft und Verantwortung in Europa und der Welt

Erfolgreiche EU-Außenpolitik

1. Deutschland in Europa

...

Europa und die EU-Staaten sind international immer dann stark, wenn die EU geschlossen auftritt. Die Schaffung des Amtes eines Hohen Vertreters für die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik ist ein wichtiger Schritt zu mehr Geschlossenheit in der EU-Außenpolitik.

Wir werden uns dafür einsetzen, dass der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) seine Aufgaben wirksam wahrnehmen und über die erforderlichen Mittel und Instrumente verfügen kann. Die inhaltliche Verzahnung der EU-Außenpolitik mit der Außenpolitik der einzelnen Mitgliedstaaten wird am besten durch einen organisatorisch unabhängigen EAD gelingen, in dem Vertreter der Mitgliedstaaten auf allen Ebenen angemessen repräsentiert sind und eine gleichberechtigte Stellung einnehmen.

Die elementaren Fragen der Sicherheit, Verteidigung und Abrüstung in Europa müssen von den Partnern in der Europäischen Union gemeinsam beraten und entschieden werden. Dabei ist auch auf eine möglichst intensive Beteiligung der nationalen Parlamente und des Europäischen Parlaments zu achten.

Die EU sollte eigene Planungs- und Führungsfähigkeiten erhalten. Wo immer möglich sollte die EU ihre Kräfte bündeln, Aufgaben verteilen und Schwerpunkte setzen. Nur so können wir auf die neuen sicherheitspolitischen Bedrohungen richtig reagieren. Europa muss sich in die Lage versetzen, eigenständig Konfliktfällen vorzubeugen und gegebenenfalls gemeinsam, schnell und flexibel zu handeln.

Wir werden uns dafür einsetzen, dass die EU ihr politisches Gewicht für eine neue Abrüstungspolitik in die Waagschale wirft. Wir wollen uns für die Fortentwicklung der gemeinsamen europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik einsetzen. Langfristiges Ziel bleibt für uns der Aufbau einer europäischen Armee unter voller parlamentarischer Kontrolle.

 

2. Wertegebundene und interessengeleitete Außenpolitik

Die enge Abstimmung und das gemeinsame Handeln der westlichen Wertegemeinschaft, d.h. der aufgeklärten, rechtsstaatlichen Demokratien dieser Welt, waren und bleiben eines der Erfolgsrezepte deutscher Außenpolitik. Auch in der globalisierten Welt des 21. Jahrhunderts betrachten wir die Idee des Westens als Grundlage und seine Institutionen als Plattform deutscher Außenpolitik. In der Zeit der Globalisierung muss der Westen zu mehr Geschlossenheit finden, um seine Interessen durchzusetzen und gemeinsame Werte zu bewahren.

Deutschlands Mitgliedschaften in der Europäischen Union und den euroatlantischen Institutionen, vor allem der NATO, dienen diesem Interesse ebenso wie das bilaterale Verhältnis zu unserem wichtigsten Partner außerhalb Europas, den Vereinigten Staaten von Amerika. Wir sind entschlossen, die Chancen im transatlantischen Verhältnis zu nutzen und werden deshalb das deutschamerikanische Vertrauensverhältnis systematisch stärken. Die enge politische Koordination mit den Vereinigten Staaten sehen wir als Kraftverstärker unserer Interessen, der das Gewicht Deutschlands in Europa und der Welt erhöht. Wir streben eine Intensivierung unserer Wirtschaftsbeziehungen im Rahmen eines Transatlantischen Wirtschaftsraums an.

Unser Verhältnis zu den USA und Kanada wird geprägt von einer einzigartigen Vielfalt an Kontakten beiderseits des Atlantiks. Deshalb wollen wir insbesondere jungen Menschen das jeweils andere Land näher bringen.

Die Nordatlantische Allianz bleibt auch in Zukunft stärkster Anker unserer gemeinsamen Sicherheit. Sie verbindet Europa und Amerika; sie ist das Fundament für die kollektive Verteidigung und verfügt über ein einzigartiges politisches und militärisches Instrumentarium zur Wahrung und Wiederherstellung des Friedens. Sie dient der Erreichung politischer Ziele und umfasst das Angebot zu sicherheitspolitischer Zusammenarbeit, Abrüstung, Vertrauensbildung und friedlicher Konfliktlösung. Mit dem Strategischen Konzept wird die Allianz ihre strategischen Grundlagen an die Herausforderungen der Gegenwart anpassen.

Wir treten dafür ein, dass Blockaden bei der Zusammenarbeit von EU und NATO überwunden werden und das gemeinsame Potential ausgeschöpft werden kann. Wir setzen uns dafür ein, dass der NATO-Rat wieder zum zentralen Ort der sicherheitspolitischen Debatte im Bündnis wird.

Wir wollen, dass die Allianz zu der in der NATO-Russland-Grundakte von 1997 angelegten strategischen Partnerschaft findet und den NATO-Russland Rat als Forum für Fragen gemeinsamer Sicherheit intensiver nutzt. Unser Ziel ist eine euro-atlantische Sicherheitsarchitektur, die auf der Grundlage der bewährten Institutionen, einschließlich der OSZE und des Europarats, eine enge Partnerschaft mit Russland umfasst. Die Bundesregierung will, dass die Allianz ihre Tür für neue Mitglieder grundsätzlich offen hält, und fördert den Ausbau der Partnerschaften.

Wir wollen den hohen Anspruch, zu dem sich die Partner und Mitglieder in NATO, EU, Europarat und OSZE bekennen, insbesondere bei der Behandlung von Krisen und Konflikten zur Geltung bringen und deren Instrumente besser nutzen.

Wir unterstützen mit Nachdruck die von US-Präsident Obama unterbreiteten Vorschläge für weitgehende neue Abrüstungsinitiativen – einschließlich des Zieles einer nuklearwaffenfreien Welt.

Abrüstung und Rüstungskontrolle verstehen wir nicht als einen Verlust an Sicherheit, sondern als zentralen Baustein einer globalen Sicherheitsarchitektur der Zukunft. Wir wollen die Chance nutzen, den globalen Trend neuer Aufrüstungsspiralen umzukehren und wieder in eine Phase substantieller Fortschritte auf den Gebieten der Abrüstung und der Rüstungskontrolle eintreten.

Wir sind davon überzeugt, dass auch Zwischenschritte bei der Erreichung des Zieles einer nuklearwaffenfreien Welt wesentliche Zugewinne an Sicherheit bedeuten können. Es gilt zu verhindern, dass neue Nuklearmächte entstehen, neue nukleare Rüstungswettläufe ausgelöst werden, konventionelle Aufrüstung als Ersatz für die Aufgabe nuklearer Potentiale gesehen wird oder die Technologie zur Herstellung von Massenvernichtungswaffen sowie spaltbares Material in die Hände von Terroristen geraten.

Wir sehen mit Sorge die Erosion der internationalen Vertragsarchitektur im Bereich der Abrüstung und Rüstungskontrolle. Wir sind davon überzeugt, dass Nachfolgeabkommen zu auslaufenden Verträgen ausgehandelt werden müssen und die bislang ausgebliebene Ratifizierung des Atomteststoppvertrages oder des angepassten KSE-Vertrages nachzuholen ist.

Wir werden uns dafür einsetzen, den Abschluss neuer Abrüstungs- und Rüstungskontrollabkommen international zu unterstützen. Die Überprüfungskonferenz zum Nuklearwaffensperrvertrag im Jahre 2010 wollen wir dafür nutzen, um eine neue Dynamik für vertragsbasierte Regelungen in Gang zu setzen.

In diesem Zusammenhang sowie im Zuge der Ausarbeitung eines strategischen Konzeptes der NATO werden wir uns im Bündnis sowie gegenüber den amerikanischen Verbündeten dafür einsetzen, dass die in Deutschland verbliebenen Atomwaffen abgezogen werden. Mit dem Ziel des Erhalts der Vereinbarungen des KSE-Regimes, einschließlich einer Rückkehr Russlands in das Vertragsregime, sind wir unsererseits zu einer Ratifizierung des A-KSE-Vertrages bereit.

Wir sehen Russland als wichtigen Partner bei der Bewältigung von regionalen und globalen Herausforderungen. Dazu gehören die Konfliktherde in Afghanistan oder im Nahen Osten genauso wie die Abstimmung im E3+3-Rahmen zum Umgang mit dem iranischen Atomprogramm, Fragen des internationalen Terrorismus, des Klimaschutzes oder globaler Seuchen.

Zugleich werden wir Russland dabei unterstützen, den Kurs der Modernisierung des Landes konsequent fortzusetzen und dabei die Defizite bei Menschenrechten, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie abzubauen. Wir wollen dazu den zivilgesellschaftlichen Dialog fördern. Wir wollen wirtschaftliche Verbindungen weiter ausbauen und langfristige, verlässliche Energiepartnerschaften ohne einseitige Abhängigkeiten schaffen. Die berechtigten Interessen unserer Nachbarn werden wir bei der Gestaltung unserer bilateralen Beziehungen mit Russland berücksichtigen.

 

3. Deutschland in internationaler Verantwortung

Asien

Wir werden Asien in unserer Außenpolitik den Rang einräumen, der diesem Kontinent aufgrund seiner beschleunigt wachsenden Bedeutung zukommt. Dieses Bedeutungswachstum begreifen wir in erster Linie als Chance, ohne die dadurch entstehenden Herausforderungen zu übersehen.

Asien ist die wirtschaftlich dynamischste Region der Welt; darüber hinaus ist die Mitwirkung Asiens für die Lösung globaler Probleme wie des Klimawandels, der Sicherung der Rohstoff- und Energieversorgung oder der Neuordnung des internationalen Finanzsystems unverzichtbar. Aktive Beiträge vor allem unserer großen Partner China, Indien und Japan hierfür und für die Lösung regionaler Konflikte und Krisenherde werden wir auf der Grundlage eines partnerschaftlichen Verhältnisses einfordern. Bestehende Ansätze zu regionaler Kooperation werden wir nach Kräften fördern und unterstützen; dies gilt insbesondere für ASEAN sowie die EU-ASEM-Kooperation.

In dem Dialog mit den Ländern Asiens spielen die Zivilgesellschaften eine bedeutsame Rolle; die Förderung politischer Partizipation ist uns ein wichtiges Anliegen. Wir werden den Rechtsstaatsdialog mit China fortführen und intensivieren.

Lateinamerika

Die Partnerschaft zwischen Deutschland, Lateinamerika und der Karibik baut auf gemeinsamen Werten auf. Wir teilen ein kulturelles Erbe und Erfahrungen aus langjähriger Zusammenarbeit auf politischem, wirtschaftlichem, kulturellem und wissenschaftlich-technologischem Gebiet. Die Volkswirtschaften der EU und Lateinamerikas sind in hohem Maße komplementär. Wir wollen ein ressortübergreifendes Konzept zur langfristigen Ausgestaltung unserer Lateinamerikapolitik erarbeiten.

Innerhalb der EU werden wir auf Kohärenz und ein abgestimmtes Vorgehen der Mitgliedstaaten drängen. Gemeinsam mit unseren Partnern im Gemeinsamen Markt Südamerikas (Mercosur) streben wir einen zeitnahen Abschluss der Doha-Welthandelsrunde an. Subregionale und bilaterale Ansätze schließen wir als Alternative nicht aus. Dabei werden wir die Förderung demokratischer Strukturen und der Rechtsstaatlichkeit zu einem Schwerpunkt machen.

Afrika

Wir streben ein neues ressortübergreifendes Afrika-Konzept an, das den sicherheitspolitischen, gesellschaftlichen, ökologischen und ökonomischen Herausforderungen ebenso Rechnung trägt wie den großen Entwicklungspotentialen auf unserem Nachbarkontinent. Unser Ziel ist eine selbsttragende Entwicklung in möglichst vielen Regionen und bei der Bewältigung großer Herausforderungen wie Armut, Nahrungsmittelknappheit, Epidemien, Flüchtlingsströmen, mangelnder Rechtsstaatlichkeit, politischem Extremismus oder Umweltzerstörung.

Wir bekennen uns zur Unterstützung der afrikanischen Sicherheitsbemühungen und beteiligen uns im Rahmen der Vereinten Nationen und der Europäischen Union an Friedensinitiativen. Für eine dauerhafte Stabilisierung des Kontinents setzen wir auf eine starke Afrikanische Union als wichtiger Baustein afrikanischer Eigenverantwortung. Die Bundesregierung wird auf der Grundlage der im Dezember 2005 verabschiedeten Afrika-Strategie der EU gezielte Beiträge hierzu leisten.

Naher Osten

Wir bekennen uns zur besonderen Verantwortung Deutschlands gegenüber Israel als jüdischem Staat. Wir bekräftigen das überragende Interesse Deutschlands und Europas an Frieden, Stabilität und demokratischer Entwicklung im Nahen und Mittleren Osten. Im Nahostfriedensprozess treten wir mit Nachdruck für eine Zwei-Staaten-Lösung ein: für einen Staat Israel, der von allen Nachbarn anerkannt wird und dessen Bürger in Frieden und Sicherheit leben können, sowie für einen lebensfähigen palästinensischen Staat, dessen Bürger ihr Schicksal in Würde und Frieden selbst bestimmen können.

Wir setzen uns für einen umfassenden regionalen Verhandlungsansatz im Nahen Osten ein, der auf vergangenen Friedensinitiativen aufbaut. Nach dem Vorbild des KSZE-Prozesses sowie auf Grundlage der Roadmap und des Annapolis-Prozesses werben wir für eine Wiederbelebung und Fortsetzung eines Konferenzansatzes im Nahen Osten, bei dem neben den regional beteiligten Konfliktparteien die USA, EU, Russland und die Vereinten Nationen an einen Tisch gebracht werden.

Ferner werden wir uns dafür einsetzen, dass die Souveränität und innere Stabilisierung des Libanon weiter gestärkt wird und sich im Irak die Demokratie weiter entwickelt und der Wiederaufbau voranschreitet.

Iran

Mit unseren Partnern bei den Verhandlungen der E3+3 werden wir weiter dazu beitragen, dass der Iran nicht in den Besitz von Atomwaffen gelangt. Dabei setzen wir auf einen Verhandlungsansatz, sind in Absprache mit unseren Partnern wenn nötig auch zu härteren gemeinsamen Sanktionsmaßnahmen bereit. Wir erwarten, dass der Iran volle Transparenz über sein Nuklearprogramm herstellt. Es muss sichergestellt werden, dass das Recht auf zivile Nutzung der Kernenergie auch vom Iran so wahrgenommen wird, dass sich hieraus keine Sicherheitsrisiken für andere Staaten ergeben.

Afghanistan

Wir verstehen unser Engagement in Afghanistan als eine Aufgabe von besonderem nationalen Interesse: Es dient der Sicherheit der Menschen in unserem Land. Es ist Ausdruck unserer Solidarität mit den leidgeprüften Menschen in Afghanistan. Und es bekräftigt unsere Verlässlichkeit als gestaltendes Mitglied in der Nordatlantischen Allianz und den Vereinten Nationen. Die Bundesregierung wird auch weiterhin einen der Bedeutung dieser Aufgabe angemessenen Beitrag leisten.

Dazu werden wir gemeinsam mit unseren Verbündeten in Kürze auf einer internationalen Konferenz unsere Strategie gemeinsam mit den Vertretern Afghanistans auf eine neue Grundlage stellen. Wir erwarten dabei, dass die afghanische Regierung ihre Verpflichtung zu guter Regierungsführung, zum Schutz der Menschenrechte und zur Bekämpfung der Drogen-Kriminalität sowie der Korruption bekräftigt und den Worten Taten folgen lässt. In Abstimmung mit unseren Partnern werden wir die Verantwortung an die Autoritäten des Landes schrittweise übergeben.

Wir halten dabei am Konzept der Vernetzten Sicherheit fest: Ohne Sicherheit gibt es keinen Aufbau, ohne Aufbau keine Sicherheit. Zentrale Bedeutung hat der zivile Aufbau und die zielgerichtete Fortsetzung der entwicklungspolitischen Maßnahmen. Je früher die afghanische Regierung im Land selbst Sicherheit gewährleisten kann, desto früher können wir in Abstimmung mit unseren Partnern den schrittweisen Abzug beginnen. Wir werden unsere Strategie der Übergabe in Verantwortung entschieden voran bringen und deshalb unsere Anstrengungen unter anderem bei der Europäischen Polizeimission EUPOL, beim nachhaltigen Aufbau und bei der Ausbildung der afghanischen Sicherheitskräfte deutlich verstärken.

Wir sind überzeugt, dass für Frieden und Entwicklung in Afghanistan auch die regionale Zusammenarbeit, allen voran ein konstruktives, von Vertrauen getragenes Verhältnis zwischen Afghanistan und Pakistan, maßgeblich ist. Wir wollen unseren Beitrag leisten, diese Beziehungen zu verbessern und die umfassende Stabilisierung des pakistanischen Staates zu fördern.

Wir wollen die ressortübergreifenden Anstrengungen der Bundesregierung bündeln und das Afghanistan-Konzept der Bundesregierung mit konkreten Vorgaben umsetzen. Für die Abstimmung mit unseren internationalen Partnern wird die Bundesregierung auf Vorschlag des Auswärtigen Amtes und in Abstimmung mit allen betroffenen Ressorts einen Sonderbotschafter ernennen. Dieser berichtet den für Afghanistan im Konzept der Vernetzten Sicherheit verantwortlichen Bundesministern, die gemeinsam einen Kabinettsausschuss bilden.

 

4. Internationale Einsätze und Instrumente deutscher

Sicherheitspolitik

Wir handeln militärisch nur dann, wenn wir dies im Rahmen der VN, der NATO oder der EU sowie aufgrund einer völkerrechtlichen Legitimation tun können. Unberührt davon bleibt das Recht auf Selbstverteidigung. Von unserer Kultur der Zurückhaltung werden wir uns weiterhin leiten lassen.

Bei der internationalen Krisenprävention und -bewältigung stehen bei uns politische und diplomatische Bemühungen an erster Stelle, dennoch wächst die Bedeutung des Einsatzes ziviler Kräfte von Polizei und Justiz. Wir müssen gemeinsam mit unseren Partnern darauf vorbereitet sein, mit diesen Mitteln krisenhaften Entwicklungen frühzeitig entgegenzusteuern und bei Ausbruch von Krisen schnell und verlässlich zu handeln.

Zur nachhaltigen Stabilisierung von Krisenregionen sind Aufbau und rechtstaatliche Ausbildung örtlicher Polizeikräfte ein Schlüsselelement. Wir werden deshalb unsere Fähigkeiten für polizeiliche Beiträge stärken durch den Aufbau entsprechender Einheiten bei der Bundespolizei und durch einen von den Ländern zur Verfügung gestellten Pool, der für internationale Verwendungen bereit steht.

Wir bekennen uns zum Ansatz einer Vernetzten Sicherheitspolitik. Dies erfordert moderne und leistungsfähige Streitkräfte und geeignete zivile Instrumente zur internationalen Konfliktvorsorge und -bewältigung sowie eine noch engere Integration und Koordinierung. In künftige Mandate für Einsätze im Ausland werden wir konkrete Benennungen der zu leistenden Aufgaben sowie deren Zuteilung auf die verantwortlichen Ressorts aufnehmen.

Im Rahmen der Vereinten Nationen werden wir auf eine schrittweise Reduzierung unseres deutschen Beitrages zur Maritime Task Force UNIFIL mit der Perspektive der Beendigung hinwirken.

Im Zusammenhang mit der Piraterie- und Terrorismusbekämpfung am Horn von Afrika werden wir die Bemühungen um eine bessere Koordinierung der Einsätze fortsetzen und eine kritische Überprüfung der Vielzahl der Mandate mit dem Ziel der Reduzierung vornehmen.

Vor dem Hintergrund der globalen Bedrohung durch die Piraterie streben wir die Errichtung einer Kammer zur Verfolgung von Piraterie beim Internationalen Strafgerichtshof an.

Die Bundesregierung wird den Deutschen Bundestag regelmäßig über die laufenden Einsätze deutscher Streitkräfte informieren und so die Voraussetzungen für deren angemessene parlamentarische Kontrolle schaffen.

Soweit mit den Regelungen des Parlamentsbeteiligungsgesetzes eine jeweils zeitnahe und ausreichende Information des Parlaments in besonderen Fällen durch die Bundesregierung nicht sichergestellt werden kann, legen die Koalitionsfraktionen Initiativen zur Änderung des Parlamentsbeteiligungsgesetzes oder zur Schaffung eines Vertrauensgremiums vor.

Zudem werden wir dafür Sorge tragen, dass zusätzliche einsatzbedingte Aufwendungen für kurzfristige und unvorhersehbare Verpflichtungen der Sicherheitskräfte im Zusammenhang mit internationalen Einsätzen künftig aus dem Einzelplan 60 (Allgemeine Finanzverwaltung) finanziert werden.

Schließlich werden wir die Bundesakademie für Sicherheitspolitik (BAKS), das Zentrum für Internationale Friedenseinsätze (ZIF) und die Führungsakademie der Bundeswehr (FüAkBw) verstärkt nutzen, um Führungskräfte von Bund und Ländern sowie der Wirtschaft, Wissenschaft und Medien weiterzubilden und die Prinzipien der Vernetzten Sicherheitspolitik kontinuierlich weiterzuentwickeln.

 

5. Für eine leistungsstarke und moderne Bundeswehr

Die Bundeswehr ist ein wesentliches Instrument deutscher Friedenspolitik. Wir wollen auch in Zukunft eine leistungsfähige Bundeswehr als unverzichtbares Instrument für den Schutz Deutschlands und seiner Menschen ebenso wie für die internationale Krisenvorsorge und Konfliktbewältigung erhalten.

Die Wehrpflicht hatte in den letzten Jahrzehnten ihre Berechtigung und sich bewährt. Seit dem Ende des kalten Krieges haben sich die sicherheitspolitische Lage, Auftrag und Aufgabenspektrum der Bundeswehr grundlegend verändert. Diesen Veränderungen ist angemessen Rechnung zu tragen.

Die Koalitionsparteien halten im Grundsatz an der allgemeinen Wehrpflicht fest mit dem Ziel, die Wehrdienstzeit bis zum 1. Januar 2011 auf sechs Monate zu reduzieren.

Der Bundesminister der Verteidigung setzt eine Kommission ein, die bis Ende 2010 einen Vorschlag für Eckpunkte einer neuen Organisationsstruktur der Bundeswehr, inklusive der Straffung der Führungs- und Verwaltungsstrukturen, zu erarbeiten hat.

Die Bundesregierung bekennt sich zur Inneren Führung und zum Leitbild vom Staatsbürger in Uniform. Unsere Soldatinnen und Soldaten müssen sich auf den Rückhalt in der Gesellschaft verlassen können. Ihren Leistungen für die Sicherheit unseres Landes gebührt hohe Anerkennung.

Unsere Fürsorgepflicht gilt in besonderem Maße den in Ausübung ihres Dienstes zu Schaden Gekommenen und ihren Familien. Für in Folge belastender Ereignisse traumatisierte Soldatinnen und Soldaten wird die Einrichtung eines Trauma-Zentrums mit Priorität verfolgt.

Zudem verständigen sich die Koalitionspartner vor dem Hintergrund des demografischen Wandels darauf, mit Blick auf die personelle Einsatzfähigkeit ein Maßnahmenpaket zur Steigerung der Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr bis Ende 2010 vorzulegen. Es wird sich hierbei u. a. um die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Dienst, die Schaffung von Kinderbetreuungsmöglichkeiten, die Reduzierung der Versetzungshäufigkeit und die zügige Fortführung der Modernisierung „Kasernen-West“ handeln. Darüber hinaus gehende Änderungen, wie die Schaffung eines neuen Laufbahnrechts, werden realisiert.

Wir schaffen eine zentrale Zuständigkeit der Justiz für die Verfolgung von Straftaten von Soldaten, die diesen in Ausübung ihres Dienstes im Ausland vorgeworfen werden.

Wehrtechnische Industrie und Rüstungskooperation

Eine leistungsfähige nationale wehrtechnische Industrie ist für uns von hoher sicherheits- und wirtschaftspolitischer Bedeutung. Sie bleibt Grundlage für eine aufgabengerechte Ausrüstung der Bundeswehr, die zunehmend nur über internationale Kooperation gewährleistet werden kann.

Die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr brauchen für ihren gefährlichen Auftrag bis hin zum Gefecht die bestmögliche Ausrüstung.

Beim Rüstungsprojekt A 400 M besteht die Koalition auf vollständiger Erfüllung des Vertrages. Der strategische Lufttransport wird sicher gestellt. Bei dem zu beschaffenden Eurofighter haben sich die Koalitionsparteien darauf geeinigt, zukünftige Exporte auf die noch in der Tranche 3b zu beauftragende Stückzahl anrechnen zu lassen.

Bei der Beschaffung wehrtechnischen Materials werden wir Strukturen zur Sicherstellung von Rechtsbeachtung und -befolgung schaffen.

Die Sicherung technologischer Kompetenz und hochwertiger Arbeitsplätze in Deutschland ist der Bundesregierung ein wichtiges Anliegen. Wir werden daher ressortübergreifend Maßnahmen zur Erhaltung ausgewählter wehrtechnischer Kernfähigkeiten festlegen und umsetzen.

Wir halten an den derzeit geltenden Rüstungsexportbestimmungen fest und setzen uns weiter für eine Harmonisierung der Rüstungsexportrichtlinien innerhalb der EU ein. Wir treten für faire Wettbewerbsbedingungen in Europa ein und bekräftigen den Offset-Verhaltenskodex der Europäischen Verteidigungsagentur.

 

6. Menschenrechte schützen – Rechtsstaatlichkeit fördern

Die Glaubwürdigkeit Deutschlands steht in direktem Zusammenhang mit dem konsequenten Eintreten für die Menschenrechte in der Außen- und Entwicklungspolitik. Ihre Einhaltung ist das Fundament für die demokratische, wirtschaftliche und kulturelle Entwicklung jedes Landes. Körperliche und geistige Unversehrtheit, Gedanken- und Meinungsfreiheit und die Freiheit von Diskriminierung sind unveräußerliche Prinzipien unserer Menschenrechtspolitik. Wir wenden uns auch in unseren auswärtigen Beziehungen gegen jegliche Benachteiligung aufgrund von Religion, ethnischer Herkunft, Geschlecht oder sexueller Orientierung.

Der Rechtsstaatsdialog und Maßnahmen zur Stärkung der Zivilgesellschaft sind wichtige Instrumente unserer Menschenrechtspolitik, deren Wirkung kontinuierlich überprüft werden muss. Ebenso kontinuierlich wird sich die Bundesregierung weltweit für Religionsfreiheit einsetzen und dabei ein besonderes Augenmerk auf die Lage christlicher Minderheiten legen.

In unserem Regierungshandeln treten wir für die weltweite Abschaffung von Todesstrafe, Folter und unmenschlicher Behandlung ein. Insbesondere Menschenhandel, Kinderarbeit, der Einsatz von Kindersoldaten, Zwangsprostitution, Zwangsheirat und Praktiken wie Genitalverstümmelung müssen geächtet und international verboten werden. Wir sehen in der Globalisierung eine Chance, den Menschenrechten weltweit zur Durchsetzung zu verhelfen und befürworten Zertifizierungsmaßnahmen und Initiativen verantwortungsvoller Unternehmensführung. In Partnerschaftsabkommen werden wir den Schutz der Menschenrechte berücksichtigen und ihre Umsetzung verfolgen.

Wichtige Pfeiler internationaler Menschenrechtspolitik sind die internationalen Menschenrechtsschutzsysteme. Der Europarat mit dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) sowie der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) sind unentbehrliche Instrumente im Kampf gegen Menschenrechtsverletzungen. Insbesondere der EGMR bedarf stärkerer Unterstützung, da viele anhängige Klagen wegen mangelnder finanzieller Ressourcen nur sehr spät oder gar nicht bearbeitet werden können.

Wir setzen uns für eine Evaluierung des Rom-Statuts zum IStGH ein, mit dem Ziel, Strafbarkeitslücken zu schließen. Wir bekennen uns zu den völkerrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands und treten für eine bessere Durchsetzung des Völkerstrafgesetzbuchs ein. Wir unterstützen die Bestrebungen, in Nürnberg ein Institut zur Durchsetzung der Nürnberger Prinzipien zum Völkerstrafrecht einzurichten.

Der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen darf nicht zum Spielfeld nationaler Machtinteressen werden, sondern soll sich als internationales Sprachrohr gegen Menschenrechtsverletzungen etablieren. Wir werden die Menschrechtsdimension der OSZE fortentwickeln und die Stellung des OSZE-Büros für demokratische Institutionen und Menschenrechte (ODIHR) stärken.

 

 

 


 

 

 

Bundesminister der Verteidigung
 

 

Dr. Karl Ernst Thomas de Maizière

Curriculum Vitae

Geboren am 21. Januar 1954 in Bonn; evangelisch-lutherisch; verheiratet, drei Kinder.
(Auftritt im Internet)
 

Beruflicher Werdegang

  • 1972 Abitur und Wehrdienst
  • 1974 bis 1979 Studium der Rechtswissenschaften und Geschichte in Münster und Freiburg, Referendarexamen
  • 1982 Assessorexamen
  • 1986 Promotion zum Dr. jur. an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster

 

Politischer Werdegang

  • 1983 Mitarbeiter der Regierenden Bürgermeister von Berlin, Richard von Weizsäcker und Eberhard Diepgen
  • 1985 bis 1989 Leiter des Grundsatzreferates der Senatskanzlei des Landes Berlin und Pressesprecher der CDU-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus
  • 1990 Mitaufbau des Amtes des Ministerpräsidenten der letzten DDR-Regierung; Mitglied der Verhandlungsdelegation für den Einigungsvertrag
  • 1990 bis 1994 Staatssekretär im Kultusministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern
  • 1994 bis 1998 Chef der Staatskanzlei in Mecklenburg-Vorpommern
  • 1999 Berater und ab Oktober 1999 Staatsminister und Chef der Sächsischen Staatskanzlei
  • 2001 bis 2002 Staatsminister der Finanzen in Sachsen
  • 2002 bis 2004 Staatsminister der Justiz in Sachsen
  • 2004 bis 2005 Staatsminister des Innern in Sachsen
  • 2004 bis 11/2005 Mitglied im Sächsischen Landtag
  • bis 10/2009 Bundesminister und Chef des Bundeskanzleramtes.
  • 28. Oktober 2009: Bundesminister des Innern
  • 2010 Honorarprofessur für Staatsrecht an der TU Dresden
  • Seit 3. März 2011 Bundesminister der Verteidigung

 

Thomas de Maizière ist Sohn des ehemaligen Generalinspekteurs der Bundeswehr Ulrich de Maizière. Sein Cousin ist der CDU-Politiker Lothar de Maizière, letzter Ministerpräsidenten der Deutschen Demokratischen Republik.

 

(Quelle: Deutscher Bundestag, Private Homepage, Wikipedia)

 


 

Liste früherer Bundesminister der Verteidigung

 

 


 

Rückblick:

 

Koalitionsvereinbarung CDU, CSU und SPD

 

Auszug aus der Koalitionsvereinbarung zwischen CDU, CSU und SPD vom 11. November 2005 (betr. Bundeswehr; Koalitionsvertrag Zeilen 6435-6554):

3. Die Bundeswehr als Instrument nationaler und internationaler Sicherheit

Fünfzig Jahre Bundeswehr sind die Erfolgsgeschichte einer Armee in der Demokratie, die zudem einen wichtigen Anteil am Zusammenwachsen des wiedervereinigten Deutschland hat.

Das künftige Aufgabenspektrum der Bundeswehr sowie dessen strukturelle Konsequenzen werden ganz wesentlich durch die sicherheitspolitischen Entwicklungen bestimmt. Dementsprechend dient die Bundeswehr der internationalen Konfliktverhütung und Krisenbewältigung, der Unterstützung von Bündnispartnern, der Landesverteidigung, der Rettung und Evakuierung, der Partnerschaft und Kooperation sowie den Hilfeleistungen im Inland. Deutschland richtet seine sicherheitspolitischen Strukturen hierauf aus und ist bereit, einen seiner Größe und Bedeutung angemessenen Beitrag zur Stärkung der internationalen Sicherheit zu leisten.

Die sicherheitspolitischen Fähigkeiten der EU müssen im Rahmen einer glaubwürdigen Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik konsequent gestärkt werden. Daher wird sich Deutschland im Rahmen seiner Möglichkeiten auch zukünftig an der Weiterentwicklung und Bereitstellung notwendiger Fähigkeiten beteiligen. Die Bundesregierung wird alle Möglichkeiten nutzen, um die europäische Rüstungskooperation unter Erhalt der Kernfähigkeiten der deutschen wehrtechnischen Industrie sowie deren internationaler Wettbewerbsfähigkeit voranzutreiben.

Die Bundeswehr ist eine Armee im Einsatz. Sie muss so strukturiert sein, dass sie im Sinne der außen- und sicherheitspolitischen Handlungsfähigkeit Deutschlands zur territorialen Absicherung der Grenzen des Bündnisgebietes eingesetzt werden kann, zur Erfüllung der gegenüber VN, NATO und EU eingegangenen internationalen Verpflichtungen fähig ist und auch in Zukunft den Schutz Deutschlands und seiner Bevölkerung gewährleisten kann.

Die Bundesregierung ist bereit, auch zukünftig im multinationalen Rahmen Verantwortung zu übernehmen. Die Bundesregierung kann auf der Grundlage der konstitutiven Zustimmung des Deutschen Bundestages Auslandseinsätze der Bundeswehr beschließen, soweit sie sicherheitspolitisch notwendig sind und auch im nationalen Interesse liegen. Sie wird Sorge tragen, dass der Bundeswehr die dafür notwendigen Ressourcen zur Verfügung stehen.

Die Bundesregierung wird bis Ende 2006 unter Federführung des Bundesministers der Verteidigung ein Weißbuch zur Sicherheitspolitik Deutschlands und zur Zukunft der Bundeswehr vorlegen. Dieses Weißbuch beinhaltet auch eine Festlegung der Aufgaben und der Zusammenarbeit der für Sicherheit verantwortlichen Institutionen innerhalb einer umfassenden nationalen Sicherheitsvorsorge. Auf dieser Grundlage wird die seit der deutschen Einheit kontinuierlich durchgeführte Weiterentwicklung der Bundeswehr so fortgeführt, dass die Streitkräfte ihre Aufgaben im sicherheitspolitischen Umfeld des 21. Jahrhunderts erfolgreich wahrnehmen können.

Das Parlamentsbeteiligungsgesetz bleibt Verfahrensgrundlage der konstitutiven Entscheidung des Parlaments über Auslandseinsätze der Bundeswehr. Sollte sich im Lichte bisher gewonnene Erfahrungen ein Bedarf zur Weiterentwicklung ergeben, so werden die Koalitionsfraktionen Initiativen einbringen.

Neben der Teilnahme an der internationalen Konfliktbewältigung bleibt die Landesverteidigung unter veränderten Bedingungen und Aufgabenstellungen der verfassungsgemäße Kernauftrag der Bundeswehr. Gerade im Hinblick auf asymmetrische Formen der Bedrohung, die insbesondere aus terroristischen Aktivitäten bestehen, ist die äußere von der inneren Sicherheit nicht mehr trennscharf zu unterscheiden. Soweit für besondere Gefährdungen der Sicherheit unseres Landes gesetzlicher oder verfassungsmäßiger Regelungsbedarf besteht, wird die Bundesregierung Initiativen vorlegen.

Effiziente Landesverteidigung erfordert verlässliche regionale Strukturen sowie zivil-militärische Zusammenarbeit bei Nutzung vorhandener Kapazitäten. Das Konzept der zivil-militärischen Zusammenarbeit wird weiter ausgebaut.

Die Bundesregierung bekennt sich zur Allgemeinen Wehrpflicht. Diese Dienstpflicht ist nach wie vor die beste Wehrform. Sie bestimmt Entwicklung und Selbstverständnis der Bundeswehr und dient der Verklammerung zwischen Streitkräften und Gesellschaft.

Der Zivildienst bleibt als Ersatz zum Wehrdienst bestehen. Ausgehend von der großen sozial-politischen Bedeutung des Zivildienstes (unter anderem im Bereich der Behindertenarbeit) und aus jugendpolitischer Sicht ist der Zivildienst nicht zuletzt wegen der Vermittlung von Schlüsselqualifikationen als wichtiges Lernfeld für die jungen Männer unbedingt erhaltenswert.

Eine allgemeine Dienstpflicht für junge Männer und Frauen wird abgelehnt. Durchführung und Dauer des Zivildienstes richten sich auch in Zukunft nach den für die Wehrpflicht geltenden Regelungen. Es soll geprüft werden, ob eine weitere Verbesserung der Wehr- und Einberufungsgerechtigkeit und der Planungssicherheit für alle Beteiligten des Zivildienstes ermöglicht werden kann.

Wir prüfen, inwieweit durch den Zivildienst erworbene berufspraktische und theoretische Kenntnisse für Ausbildungen noch weitergehend als bisher angerechnet werden können. Die konkrete Ausgestaltung der Einführung für Zivildienstleistende in den Zivildienst wird weiterentwickelt. Wir werden zugleich prüfen, ob es bei der jetzigen Anzahl von zwanzig Zivildienstschulen bleiben kann.

Die Bundeswehrplanung wird auf der Grundlage einer aufgabenorientierten und in Betrieb und Investition ausgewogenen Finanzausstattung fortgesetzt. An der Umsetzung des Stationierungskonzepts der Bundeswehr wird festgehalten.

Die Rüstungsplanung berücksichtigt im Rahmen der Zielsetzung, die Einsatzfähigkeit der Bundeswehr zu gewährleisten, den Erhalt entsprechender industrieller Kernkompetenzen. Es wird angestrebt, dass nicht konsumtive Ausgaben im Verteidigungshaushalt in den Haushaltsgrundsätzen entsprechend europäischer Regelungen als Investitionen gewertet werden.

Erweiterte Kooperation mit der Wirtschaft, Privatisierung und öffentlich-private Partnerschaften sind geeignete Instrumente, um zusätzliches Kapital der privaten Wirtschaft und deren Fähigkeiten für die Bundeswehr nutzbar zu machen. Entscheidende Kriterien müssen ein Effizienzgewinn für die Bundeswehr und ihre Entlastung von Aufgaben sein, die nicht zu den Kernaufgaben gehören. Eine kritische Überprüfung und gegebenenfalls erforderliche Anpassung wird vorgenommen. Dies umfasst Haushalts- und Vergaberecht ebenso wie geplante Projekte unter Berücksichtigung bislang gewonnener Erfahrungen.

Die Besonderheiten des militärischen Dienstes werden bei der Sozialgesetzgebung und Bestimmungen der Fürsorge berücksichtigt. Dabei wird die Möglichkeit zur Schaffung einer spezifischen Besoldungsordnung für Soldatinnen und Soldaten geprüft. Es wird außerdem geprüft, wie die strukturellen Überhänge bei älteren Berufssoldaten mit Blick auf die Erfordernisse der Streitkräfte im Transformationsprozess abgebaut werden können.

Eine effiziente Wehrverwaltung ist für die Einsatzfähigkeit der Bundeswehr unabdingbar. Die bereits eingeleiteten Anpassungs- und Umstrukturierungsmaßnahmen richten sich hieran aus. Bei der Einnahme der neuen Strukturen werden die sozialen Belange der zivilen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch in Zukunft berücksichtigt.
 

 

(Hinweis: Hervorhebungen im Text stammen vom Herausgeber dieser Homepage)

 

 

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Letzte Änderung der Seite: 07.03.2011